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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet nördlich des "Buschkamp", östlich der Straße "Wiesengrund", südlich der "Glückstädter Straße" sowie westlich der "Lindenstraße" hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Bokel
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Bokel Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.05.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Dörpstuv
Ort: Fasanenweg 35
VO/2023-115 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet nördlich des "Buschkamp", östlich der Straße "Wiesengrund", südlich der "Glückstädter Straße" sowie westlich der "Lindenstraße"
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kröger (Vorsitzender Bau- und Wegeausschuss) berichtet von der Beratung und Beschlussfassung im Bau- und Wegeausschuss. Im Verfahren muss der Landesplanung erneut aufgezeigt werden, dass keine anderen Flächen (zum Beispiel Lückenbebauung, etc.) zur Verfügung stehen. Probleme bei der Aufstellung einer Begründung werden nicht gesehen.


Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

  1. Für das Gebiet nördlich des „Buschkamp“, östlich der Straße „Wiesengrund“, südlich der „Glückstädter Straße“ sowie westlich der „Lindenstraße“ wird ein B-Plan sowie die 3. Änderung des F-Planes aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll ein Planungsbüro in Kiel beauftragt werden
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 


 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

8

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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