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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-030  

Betreff: Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2020
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
25.04.2023 
Sitzung des Finanzausschusses Bokel ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
09.05.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Der beigefügte Jahresabschluss zum 31.12.2020 wird dem Finanzausschuss Bokel zur Prüfung vorgelegt (§ 95 n Abs. 5 GO).

 

Der Jahresabschluss weist einen Überschuss in Höhe von 239.232,55 EUR aus.

 

Jahresüberschüsse sollen gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden, sofern der Überschuss nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt wird. 

 

Ausweislich der Bilanz zum 31.12.2020 verfügt die Gemeinde Bokel über keinen auszugleichenden vorgetragenen Jahresfehlbetrag. So kann der Jahresüberschuss in die Ergebnisrücklage oder die Allgemeinen eingebucht werden. 

 

In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Ergebnisrücklage höchstens 33 % und mindestens 10 % der Allgemeinen Rücklage betragen soll (§ 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik). Durch eine Zuführung des Jahresüberschusses in voller Höhe würde die Ergebnisrücklage auf knapp 22 % ansteigen.

 

Insofern wird seitens der Verwaltung empfohlen, den Jahresüberschuss in Höhe von 239.232,55 EUR der Ergebnisrücklage zuzuführen, sodass diese anschließend auf einen Wert von 494.220,24 EUR anwächst.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig ist nach § 4 Abs. 1 lit. b der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel der Finanzausschuss. Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gemäß § 28 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 95n Abs. 5 GO.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bokel beschließt den Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2020 inklusive Anhang und dem dazugehörigen Lagebericht. Der Jahresüberschuss in Höhe von 239.232,55 EUR wird der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Anlagen.       


Anlage/n:

-Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2020

- Lagebericht der Gemeinde Bokel

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss der Gemeinde Bokel zum 31.12.2020 inkl. Anlagen (1160 KB)      
Anlage 2 2 Lagebericht der Gemeinde Bokel zum 31.12.2020 (596 KB)      

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