Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-099
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Sachverhalt:
Bis zum 31.12.2023 besteht die Möglichkeit über die IB-SH eine Förderung für energetische Quartiersentwicklung mit einer Förderquote von 90 % zu erhalten. Mit dieser Aktion können technische und wirtschaftliche Energiesparpotentiale in der Gemeinde aufgezeigt werden. Ein Ziel dieser Aktion kann ein Maßnahmenkatalog sein, der die Kosten, Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Prioritäten von Sanierungsmaßnahmen darstellt.
Für die Erarbeitung des Quartierskonzeptes wird ein Ingenieurbüro für Energiemanagement benötigt. Als Zeitraum ist ein Jahr angesetzt. In diesem Zeitraum soll die Aktion unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und mit Aktivierung der Bürger ausgearbeitet werden. Es können auch Mustersanierungen für verschiedene Gebäudetypen vorgestellt werden.
Die Ingenieurleistungen sind entsprechend den Förderbedingungen auszuschreiben.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Bokel ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Vorberatung im Bau- und Wegeausschuss. Entscheidung in der Gemeindevertretung.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel beschließt die Verwaltung mit der Vergabe des energetischen Energiekonzeptes und der Beantragung der Fördermittel hierfür zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für ein energetisches Quartierskonzept sind als außerplanmäßige Ausgaben zu beschließen. Die Höhe steht erst nach der Ausschreibung fest. Die Höhe der Kosten wird aktuell auf 30.000,- bis 50.000 €, je nach Auftragsumfang, geschätzt.
Eine Gegenfinanzierung kann durch Fördermittel in Höhe von 90 % der Kosten erfolgen.
Anlage/n:
IB-SH energetische Quartiersentwicklungt
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Anlagen: | |||||
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1 | IB-SH energetische Quartiersentwicklung (3137 KB) |
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