Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-117
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Sachverhalt:
Aus der Öffentlichen Auslegung ergeben sich keine Aspekte, die nicht schon vorher bekannt waren. Es dreht sich letzten Endes immer um die Autobahnplanung und die Zwergschwanproblematik.
Die Autobahnplanung wurde berücksichtigt; hier wird Herr Stepany noch eine abschließende Abstimmung mit der DEGES vornehmen.
Bezüglich der Zwergschwanproblematik kommt Herr Stepany nach wie vor nicht an die Daten der Autobahnplanung heran. Es ist bislang ungewiss, wann wir einen neuen Stand haben werden, der uns in die Lage versetzt, belastbare Aussagen zu treffen und entsprechende Maßnahmen abzuleiten.
Die Gemeinde Bokel kommt also derzeit im Planverfahren nicht weiter und muss darauf hoffen, dass mit der neugewählten Gemeindevertretung möglichst bald die nächsten Schritte gegangen werden können.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Bokel ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bau- und Wegeausschuss // Kenntnisnahme // § 4 Abs. 1 b) Hauptsatzung
Gemeindevertretung // Kenntnisnahme // § 27 GO) )
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
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Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76