Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-033
|
|
Sachverhalt:
Der Kreis Pinneberg will die gemeindlichen Sirenen in das Eigentum des Kreises Pinneberg übernehmen, da es die Aufgabe des Kreises als untere Katastrophenschutzbehörde ist, die Bevölkerung im Kreisgebiet über mögliche Gefahren und über das richtige Verhalten zum eigenen Schutz zu unterrichten.
Der Kreis will die Sirenen technisch modernisieren und erhalten. Der Kreis trägt sämtliche Kosten der Unterhaltung mit Ausnahme der Stromversorgung.
Der entsprechende Vertrag wurde vom Bürgermeister unterzeichnet und dem Kreis zugeleitet.
Der Vertrag ist als Anlage zur Kenntnis beigefügt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemeindevertretung Bokel zur Kenntnis.
Anlage/n:
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Übernahme von gemeindlichen oder städtischen Sirenen.
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Öffentl.-rechtl.-Vertrag Übernahme Sirenen Kreis Pinneberg Bokel (644 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76