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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit |
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Ö 3 |
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Niederschrift über die Sitzung vom 16.06.2021 |
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SI/GVW/0058/21 |
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Ö 4 |
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Bericht des Bürgermeisters |
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Ö 5 |
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Anfragen an die Verwaltung |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten) |
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Ö 7 |
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Aktualisierung der Hundesteuersatzung |
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VO/2020-255 |
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Ö 8 |
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Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung für Schulkostenbeiträge gem. §95d GO für das Haushaltsjahr 2020 |
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VO/2020-420 |
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Ö 9 |
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Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2021 |
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VO/2021-150 |
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Ö 10 |
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Antrag zur institutionellen Förderung der Familienbildungsstätte Elmshorn für das Jahr 2022 |
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VO/2021-208 |
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Ö 11 |
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B-Plan Nr. 15 "Mischgebiet südlich Bahnhofstraße" südlich der "Bahnhofstraße" und des "Buchenweges", westlich der "Bokelseßer Straße" und östlich der Bahntrasse Hamburg-Altona - Kiel, hier: Satzungsungsbeschluss |
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VO/2021-246 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag und Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 15 der Gemeinde Westerhorn für den Bereich südlich der „Bahnhofstraße“ und des „Buchenweges“, westlich der Bokelseßer Straße“ und östlich der Bahntrasse Hamburg-Altona - Kiel abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Berücksichtigt werden alle Stellungnahmen, die in der anliegenden Abwägungstabelle in genauem Wortlaut enthalten sind. Das Stadtplanungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 15 der Gemeinde Westerhorn für den Bereich südlich der „Bahnhofstraße“ und des „Buchenweges“, westlich der Bokelseßer Straße“ und östlich der Bahntrasse Hamburg-Altona - Kiel, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/bauleitplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
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14.09.2021 - Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn |
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Ö 9 - (offen) |
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Beschlussvorschlag und Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 15 der Gemeinde Westerhorn für den Bereich südlich der „Bahnhofstraße“ und des „Buchenweges“, westlich der Bokelseßer Straße“ und östlich der Bahntrasse Hamburg-Altona - Kiel abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Berücksichtigt werden alle Stellungnahmen, die in der anliegenden Abwägungstabelle in genauem Wortlaut enthalten sind. Das Stadtplanungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 15 der Gemeinde Westerhorn für den Bereich südlich der „Bahnhofstraße“ und des „Buchenweges“, westlich der Bokelseßer Straße“ und östlich der Bahntrasse Hamburg-Altona - Kiel, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/bauleitplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis: Ja- Stimmen: | 7 | Nein- Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 0 |
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22.09.2021 - Gemeindevertretung Westerhorn |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: - Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 15 der Gemeinde Westerhorn für den Bereich südlich der „Bahnhofstraße“ und des „Buchenweges“, westlich der Bokelseßer Straße“ und östlich der Bahntrasse Hamburg-Altona - Kiel abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Berücksichtigt werden alle Stellungnahmen, die in der anliegenden Abwägungstabelle in genauem Wortlaut enthalten sind. Das Stadtplanungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 15 der Gemeinde Westerhorn für den Bereich südlich der „Bahnhofstraße“ und des „Buchenweges“, westlich der Bokelseßer Straße“ und östlich der Bahntrasse Hamburg-Altona - Kiel, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/bauleitplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis: Ja- Stimmen: | 10 | Nein- Stimmen: | 0 | Enthaltungen: | 0 |
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Ö 12 |
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Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Baugesetzbuches für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg bestehend aus der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, hier: Satzungsbeschluss |
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VO/2021-247 |
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Ö 13 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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Ö 14 |
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Einwohnerfragestunden II (max. 15 Minuten) |
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N 15 |
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Vertragsangelegenheiten |
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N 16 |
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Grundstücksangelegenheiten |
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Ö 17 |
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Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse |
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