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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2021-150  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen nach § 95 d GO im Haushaltsjahr 2021
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Grüntz, Jan-Hendrik
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
09.09.2021 
Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
22.09.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Laufe des Haushaltsjahres 2021 sind in der Zeit vom 01.01.2021 bis 16.07.2021 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 81.069,52 € eingetreten:

 

Ergebnishaushalt:

 

Mehraufwand insgesamt:           79.760,00

 

davon

 

sind Mehraufwand von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin oder von ihr ermächtigter Personen genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung): 0,00 €

 

sind Mehraufwand in Höhe von  0,00 €

durch vorangegangene Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt. Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum: 0,00 €

 

  

damit sind genehmigungspflichtig:        79.760,00 €

 

 Finanzhaushalt:  

 

Mehrauszahlungen insgesamt:          81.069,52

 

davon

  

sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin oder von ihr ermächtigter Personen genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung): 1.309,52 €

 

sind Mehrauszahlungen in Höhe von 0,00 €

durch vorangegangene Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt.
Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum.

 

 

damit sind genehmigungspflichtig:        79.760,00 €

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und ist nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn folgender Ausschuss: Finanzausschuss.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt gem. § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung Kenntnis von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 10.000 €.

 

Die angefallenen Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 79.760,00 werden hiermit genehmigt.


Finanzielle Auswirkungen:

Die genauen finanziellen Auswirkungen sind dem Anhang zu entnehmen. Grundsätzlich kann man über die überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Ausgaben sagen, dass diese anfallen, wenn der geplante Haushaltsansatz übertroffen wird bzw. gar nicht erst bekannt gewesen ist und somit auch nicht geplant worden ist.


Anlage/n:

Tabellarische Auflistung der Haushaltsüberschreitungen
 

 

 

 

gez Maier

Fachbereichsleiter.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsüberschreitungen 2021_Westerhorn (Stand 30.06.2021) (125 KB)      

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