Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-150
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Sachverhalt:
Im Laufe des Haushaltsjahres 2021 sind in der Zeit vom 01.01.2021 bis 16.07.2021 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen in Höhe von insgesamt 81.069,52 € eingetreten:
Ergebnishaushalt:
Mehraufwand insgesamt: 79.760,00 €
davon
sind Mehraufwand von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin oder von ihr ermächtigter Personen genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung): 0,00 €
sind Mehraufwand in Höhe von 0,00 €
durch vorangegangene Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt. Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum: 0,00 €
damit sind genehmigungspflichtig: 79.760,00 €
Finanzhaushalt:
Mehrauszahlungen insgesamt: 81.069,52 €
davon
sind Mehrauszahlungen von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 € vorab durch Entscheidung der Bürgermeisterin oder von ihr ermächtigter Personen genehmigt (§ 4 der Haushaltssatzung): 1.309,52 €
sind Mehrauszahlungen in Höhe von 0,00 €
durch vorangegangene Entscheidungen zuständiger Beschlussorgane genehmigt.
Es fiel lediglich die Buchung in den Berichtszeitraum.
damit sind genehmigungspflichtig: 79.760,00 €
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und ist nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn folgender Ausschuss: Finanzausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt gem. § 95 d GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung Kenntnis von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 10.000 €.
Die angefallenen Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 79.760,00 € werden hiermit genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die genauen finanziellen Auswirkungen sind dem Anhang zu entnehmen. Grundsätzlich kann man über die überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Ausgaben sagen, dass diese anfallen, wenn der geplante Haushaltsansatz übertroffen wird bzw. gar nicht erst bekannt gewesen ist und somit auch nicht geplant worden ist.
Anlage/n:
Tabellarische Auflistung der Haushaltsüberschreitungen
gez Maier
Fachbereichsleiter.
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Anlagen: | |||||
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1 | Haushaltsüberschreitungen 2021_Westerhorn (Stand 30.06.2021) (125 KB) |
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