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Auszug - B-Plan Nr. 15 "Mischgebiet südlich Bahnhofstraße" südlich der "Bahnhofstraße" und des "Buchenweges", westlich der "Bokelseßer Straße" und östlich der Bahntrasse Hamburg-Altona - Kiel, hier: Satzungsungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Reimers stellt die Vorlage vor und erklärt, dass Frau Nachtmann im Ausschuss für
Planung, Wirtschaft und Verkehr eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt abgegeben hat.
Es wird angemerkt, dass die Größe der Ausgleichsfläche noch strittig ist, aber nun von der UNB genehmigt wurde. Die Ausgleichsfläche steht für keine Nutzung zur Verfügung.
Herr Kreimer fragt an was mit den Eichen in der Umgebung passiert? Dazu teilt Herr Reimers mit, dass der Großteil der Eichen nicht auf dem Baugebiet stehen.
Über die Vergabe der Bauplätze soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr beraten werden.
Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 15 der Gemeinde Westerhorn für den Bereich südlich der „Bahnhofstraße“ und des „Buchenweges“, westlich der Bokelseßer Straße“ und östlich der Bahntrasse Hamburg-Altona - Kiel abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Berücksichtigt werden alle Stellungnahmen, die in der anliegenden Abwägungstabelle in genauem Wortlaut enthalten sind.
Das Stadtplanungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 15 der Gemeinde Westerhorn für den Bereich südlich der „Bahnhofstraße“ und des „Buchenweges“, westlich der Bokelseßer Straße“ und östlich der Bahntrasse Hamburg-Altona - Kiel, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/bauleitplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: | 10 |
Nein- Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76