Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-246
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung von Westerhorn hat in ihrer Sitzung am 02. Oktober 2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 15 für das Gebiet südlich der „Bahnhofstraße“ gefasst. Das 1,5 ha große Plangebiet umfasst eine im bauplanungsrechtlichen Außenbereich der Gemeinde Westerhorn liegende Fläche. Die landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet ist aufgegeben worden, um die Fläche einer gemischtgenutzten Bebauung in räumlicher Nähe zur Ortsmitte zuzuführen. Geplant ist eine Mischung aus Wohnbebauung und nicht wesentlich störenden, ortsansässigen und ortsangemessenen Gewerbebetrieben. Die Gemeinde Westerhorn registriert weiterhin einen erhöhten Wohnbedarf und intensive Nachfrage nach Bauplätzen, so dass Sie darauf reagieren möchte. Im Flächennutzungsplan ist eine gemischte Baufläche dargestellt. Der B-Plan kann daher aus dem F-Plan entwickelt werden. Nachdem die Unterlagen öffentlich ausgelegen haben und eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in 2 Beteiligungsschritten durchgeführt worden ist, kann nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden. In der anliegenden Abwägungstabelle sind alle Hinweise und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu finden, die entsprechende Beachtung finden müssen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag und
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 15 der Gemeinde Westerhorn für den Bereich südlich der „Bahnhofstraße“ und des „Buchenweges“, westlich der Bokelseßer Straße“ und östlich der Bahntrasse Hamburg-Altona - Kiel abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Berücksichtigt werden alle Stellungnahmen, die in der anliegenden Abwägungstabelle in genauem Wortlaut enthalten sind.
Das Stadtplanungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den B-Plan Nr. 15 der Gemeinde Westerhorn für den Bereich südlich der „Bahnhofstraße“ und des „Buchenweges“, westlich der Bokelseßer Straße“ und östlich der Bahntrasse Hamburg-Altona - Kiel, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/amt-hoernerkirchen/bauleitplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Finanzielle Auswirkungen: -/-
Anlage/n:
Planzeichnung
textliche Festsetzungen
Begründung
Abwägungstabelle
gez Lichy
Fachbereichsleitung
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
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