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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-420  

Betreff: Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung für Schulkostenbeiträge gem. §95d GO für das Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Riepen, Sophie
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
09.09.2021 
Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
22.09.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Schulkostenbeiträge sind aufgrund des Rechts zur freien Schulwahl und der Art der Abrechnung nach tatsächlich anfallenden Kosten nicht genau planbar.

Die Ermittlung der Haushaltsansätze kann daher lediglich anhand der Jahresrechnungsergebnisse der Vorjahre erfolgen. Die überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung der Schulkostenbeiträge ist unabweisbar, da eine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung nach dem Schulgesetz besteht.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28, 95d GO.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Westerhorn erteilt die Genehmigung zur Leistung der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 11.071,43 € gem. § 95 d GO.
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Es werden bei den Ergebnis- und Finanzkonten 218201.545200 und 218201.745200 (Erstattung an Gemeinden, Schulkostenbeiträge für weiterführende Schulen) Mittel in Höhe von 11.071,43 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung erfolgt über Mehrerträge und Merheinzahlungen bei der Gewerbesteuer (611010.401300 und 611010.601300).
 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

-entfällt

 

gez. Lichy
 

 

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