Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2020-420
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Sachverhalt:
Schulkostenbeiträge sind aufgrund des Rechts zur freien Schulwahl und der Art der Abrechnung nach tatsächlich anfallenden Kosten nicht genau planbar.
Die Ermittlung der Haushaltsansätze kann daher lediglich anhand der Jahresrechnungsergebnisse der Vorjahre erfolgen. Die überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung der Schulkostenbeiträge ist unabweisbar, da eine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung nach dem Schulgesetz besteht.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28, 95d GO.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Westerhorn erteilt die Genehmigung zur Leistung der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 11.071,43 € gem. § 95 d GO.
Finanzielle Auswirkungen:
Es werden bei den Ergebnis- und Finanzkonten 218201.545200 und 218201.745200 (Erstattung an Gemeinden, Schulkostenbeiträge für weiterführende Schulen) Mittel in Höhe von 11.071,43 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung erfolgt über Mehrerträge und Merheinzahlungen bei der Gewerbesteuer (611010.401300 und 611010.601300).
Anlage/n:
-entfällt
gez. Lichy
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