Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-247
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Westerhorn stellt für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg eine Innenbereichssatzung gem. § 34 Abs. 4 BauGB auf. Für den Bereich wurden der Gemeinde gegenüber Bauwünsche geäußert. Es soll daher eine Überplanung der Flächen vorgenommen werden. Bei einer Abstimmung zwischen Gemeinde und dem Kreis wurde nach kurzer Betrachtung der Rechtslage entschieden, eine kombinierte
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB aufzustellen. Die Gemeinde wird dabei den 1,09 ha großen bereits bebauten Bereich als im Zusammenhang bebauten Innenbereich festlegen. Für den restlichen etwa 0,25 ha großen unbebauten Bereich an der nördlichen und westlichen Grenze werden unbebaute Flächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen, um dadurch einen abgerundeten Ortsrand zu bilden. Somit wird die Voraussetzung für eine geordnete Gemeindeentwicklung ohne die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss für dieses Verfahren wurde am 16.06.2021 in der Gemeindevertretung beschlossen. Daraufhin wurde die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise führen zu keinen schwerwiegenden Problemen in der Bauleitplanung und es kann der nächste Schritt mit dem Entwurfs- und Auslegungsverfahren begonnen werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung Westerhorn gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag und
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
- Der Entwurf der Innenbereichssatzung gem. § 34 (4) BauGB für das Gebiet westlich der Dorfstraße und nördlich der Straße Mahlsteinweg, sowie die Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
-/-
Anlage/n:
Planunterlagen
Textlicher Teil
Begründung
gez. Lichy
Fachbereichsleitung
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Anlagen: | |||||
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1 | 03b Begründung - Änderungsmodus (7100 KB) | |||
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2 | 04 Abwägung (2887 KB) | |||
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3 | 01 Planzeichnung (466 KB) | |||
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4 | 03a Begründung (7097 KB) | |||
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5 | 02a Text (95 KB) | |||
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6 | 02b Text - Änderungsmodus (95 KB) |
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