Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2021-208
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Sachverhalt:
Per Antrag vom 22.07.2021 hat die Familienbildungsstätte Elmshorn auch für das Jahr 2022 um die Zahlung eines Zuschusses für ihre Institution gebeten.
Insgesamt wird für den Amtsbereich Hörnerkirchen ein Zuschuss in Höhe von 1.536,52 € beantragt. Auf die Gemeinde Westerhorn würde ein Anteil in Höhe von 466,70 € entfallen.
Die Kostenbeteiligung erfolgt entsprechend der jeweiligen Nutzer.
Die Gemeinde sollte nun entscheiden, ob wie bereits in den vergangenen Jahren, auch 2022 ein Zuschuss an die Familienbildungsstätte gezahlt werden soll.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig sind gem. § 4b der Hauptsatzung der Gemeinde folgende Ausschüsse: Finanzausschuss
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung den folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt der Familienbildungsstätte Elmshorn im Jahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von 466,70 € zu gewähren.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Zuschussbetrag wurde für die Haushaltsplanung 2022 beim Konto 15.361010.531830 berücksichtigt.
Anlage/n:
Antrag der Familienbildungsstätte Elmshorn vom 22.07.2020
gez. Lichy
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Anlagen: | |||||
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1 | Instiutionelle Förderung 2022, Familienbildungsstätte (1627 KB) |
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