Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt  

Bezeichnung: Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt
Datum: Di, 18.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Wahl der Stimmenzähler/innen      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 25.04.2019  
SI/STV/0053/19  
Ö 5  
Bestellung der Mitglieder in den Seniorenbeirat Wahlperiode 01.10.19 - 30.09.2024  
VO/2019-095  
Ö 6  
Bericht der Bürgermeisterin über besondere Angelegenheiten      
Ö 7  
Ernennung der Bürgermeisterin der Stadt Barmstedt      
Ö 8  
1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt  
Enthält Anlagen
VO/2018-096-2  
Ö 8.1  
1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt  
VO/2018-096-3  
Ö 9  
Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung  
Enthält Anlagen
VO/2019-098-1  
Ö 10  
Beitritt zur zentralen Vergabestelle des Kreises Pinneberg
Enthält Anlagen
VO/2018-398-1  
Ö 11  
Personalangelegenheiten Aufgabenerledigung nach dem Landesarchivgesetz -Freigabe der Planstelle-      
Ö 12  
B-Plan Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße" hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2019-105  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Für das Gebiet "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße" wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

1.Ausweisung eines Sondergebietes für soziale Einrichtungen und allgemeines Wohngebiet

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ( § 4 Abs.1 BauGB) soll schrifltich erfolgen.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

 

   
    20.05.2019 - Bauausschuss Barmstedt
    Ö 8 - (offen)
   

Beschluss:

 

 

Für das Gebiet "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße" wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

1.Ausweisung eines Sondergebietes für soziale Einrichtungen und allgemeines Wohngebiet

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ( § 4 Abs.1 BauGB) soll schrifltich erfolgen.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

   
    18.06.2019 - Stadtvertretung Barmstedt
    Ö 12 - (offen)
   

Beschluss:

Für das Gebiet "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße" wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

1.Ausweisung eines Sondergebietes für soziale Einrichtungen und allgemeines Wohngebiet

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ( § 4 Abs.1 BauGB) soll schrifltich erfolgen.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

21

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

Ö 13  
Mitteilungen und Anfragen      
N 14     Zuwendungsvertrag und Zusatzvereinbarung Breitband Amt Rantzau      
N 15     Kindertagesstätte Heederbrook (AWO)/Baumaßnahmen      
N 16     Grundstücksangelegenheiten      
N 17     Personalangelegenheiten      
Ö 18  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner