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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-105  

Betreff: B-Plan Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lange, Klaus
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
20.05.2019 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
18.06.2019 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Stadt Barmstedt hat die Fläche für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 79 für das Gebiet "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße" erwerben können.

 

Auf dieser Fläche soll ein Sondergebiet für soziale Einrichtungen und ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau- und Umweltausschuss

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Für das Gebiet "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße" wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

1.Ausweisung eines Sondergebietes für soziale Einrichtungen und allgemeines Wohngebiet

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ( § 4 Abs.1 BauGB) soll schrifltich erfolgen.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:



 

 

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Anlage/n:

 

Darstellung des Geltungsbereiches

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 07.05.19_Geltungsbereich BarBP079 (667 KB)      

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