Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-105
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Sachverhalt:
Die Stadt Barmstedt hat die Fläche für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 79 für das Gebiet "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße" erwerben können.
Auf dieser Fläche soll ein Sondergebiet für soziale Einrichtungen und ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau- und Umweltausschuss
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung
Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße" wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
1.Ausweisung eines Sondergebietes für soziale Einrichtungen und allgemeines Wohngebiet
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ( § 4 Abs.1 BauGB) soll schrifltich erfolgen.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Darstellung des Geltungsbereiches
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Anlagen: | |||||
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1 | 07.05.19_Geltungsbereich BarBP079 (667 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76