Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-098-1
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Sachverhalt:
Diese Vorlage ergänzt VO/2019-98 durch eine synoptische Darstellung der Änderungen im Satzungstext im Vergleich zum bisherigen. Außerdem erfolgt eine textliche Darstellung der Veränderungen in der Gebührentabelle, nachdem sich die bisherige und die neue nur sehr eingeschränkt optisch gegenüberstellen lassen.
Auch eine redaktionelle Änderung wurde vorgenommen.
In der Sitzung des Hauptausschusses vom 28.05.2019 wurde über die Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung beraten. Der Neufassung wurde zugestimmt.
Während der Beratung wurde der Wunsch nach einem Vergleich zur bisherigen Verwaltungsgebührensatzung geäußert, um die Änderungen deutlicher zu machen.
Redaktionelle Änderung:
Die vormals in der Gebührentabelle unter Nr. 11 mit „Ersatzausstellung von Schülerausweisen“ betitelte gebührenpflichtige Tätigkeit führt u.U. zu begrifflichen Missverständnissen. Der schon in der alten Satzung vorhandene Gebührentatbestand wird in „Ersatzausstellung von Berechtigungsnachweisen für Schülerbeförderung“ umbenannt. Der Gebührensatz steigt auf 25 €. Der Gebührenanteil der Stadt Barmstedt verbleibt bei 10 €, hinzukommen aber 15 €, die in solchen Fällen an den HVV weiterzuleiten sind.
Im Übrigen ist der hier wiedergegebene Text der Neufassung vollständig inhaltsgleich mit dem beschlossenen Text aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 28.05.2019. Nachfolgend die textlichen Erläuterungen:
Die gesetzliche Grundlage im Bereich des Datenschutzes hat sich geändert.
Passagen aus der bisherigen Satzung wurden zur Klarstellung neu formuliert. Dies betrifft vor allem das Thema „Gebühren für Widersprüche“ oder die Nr. 17 der Gebührentabelle „Gebühr nach Zeitaufwand“.
Der § 3 „Gebührenbefreiung und –ermäßigung“ enthielt keine Regelung für eine Ermäßigung der Gebühr. Daher wurde hierfür ein neuer § 8 „Ermäßigung, Stundung, Niederschlagung und Erlass“ eingefügt.
Die Gebühren für die Nrn. 310 (öffentliche Sicherheit und Ordnung) sowie 402 – 408 (Bauen) wurden an geänderte und oft aufwändigere Verfahren angepasst.
Für die Gebührenberechnungen nach Zeitaufwand wurde der Abrechnungstakt auf 15 Minuten verändert (vormals 30 Minuten). Dies führt zu einer größeren Gebührengerechtigkeit wegen der genaueren Abrechnung. Die Verwendung der Personalkostentabellen des Landes Schleswig – Holstein stellt einen objektiven Maßstab dar.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendlichenvertretung ist jedoch nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Die Vorberatung der bis auf die beschriebene redaktionelle Änderung vollständig inhaltsgleichen Neufassung der Satzung hat bereits im Hauptausschuss am 28.05.2019 stattgefunden.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung..
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die vorliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren zum 01.07.2019 in Kraft treten zu lassen. Sie ersetzt die Verwaltungsgebührensatzung vom 08.09.2010.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Jahr 2018 betrugen die Einnahmen aus Gebühren 129.000 €. Darin enthalten sind die Kosten für Reisepässe und Personalausweise, die an die Bundesdruckerei weitergeleitet werden in Höhe von 66.300 € und die Gebühren für Vorkaufsverzichtserklärungen in Höhe von 5.700 €. Danach verbleibt als bisheriges Verwaltungsgebührenaufkommen ein Betrag in Höhe von 57.000,- €.
Das zukünftige Gebühreneinkommen hängt von den gewünschten Serviceleistungen der Bürger ab.
Anlage/n:
Vergleich der Satzungen
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Anlagen: | |||||
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1 | Synopse Verwaltungsgebühren (173 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76