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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2019-098  

Betreff: Aktualisierung der Verwaltungsgebührensatzung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knaak, Peter
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
28.05.2019 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Verwaltungsgebühren sind in ihrer Höhe seit 2010 nicht mehr angepasst worden. Die

letzte Änderung war im Jahre 2015. Das Gemeindeprüfungsamt empfiehlt im Rahmen der Prüfung des Fehlbetragszuschussantrages seit einigen Jahren eine Aktualisierung. Einzelne Tatbestände, wie zum Beispiel die Ausstellung von Ersatzlohnsteuerkarten, sind überholt,  andererseits wurde bisher das Kriterium der Kostendeckung des Verwaltungshandelns zu wenig berücksichtigt.

 

Insbesondere ist der zeitliche Aufwand der Dienstleistung im Rahmen der Verwaltungsge-bühr deutlicher zu berücksichtigen. Die Abrechnung dieses zeitlichen Aufwandes wird in ¼-Stunden empfohlen (kleinteiliger wäre zu arbeitsintensiv, größer zu unwirtschaftlich).

 

Die Änderungen und Ergänzungen im Entwurf sind in rot gekennzeichnet.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die vorliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren zum  01.07.2019 in Kraft treten zu lassen. Sie ersetzt die Verwaltungsgebührensatzung vom 08.09.2010.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Da das Aufkommen der Verwaltungsgebühren von den gewünschten Serviceleistungen der Bürger abhängig ist, kann die finanzielle Auswirkung nicht konkret bestimmt werden. In den letzten Jahren betrug der Verwaltungsgebührenhaushalt ca. 110.000,- €, Tendenz steigend.

 

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Anlage/n:

Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung von Verwaltungsgebühren

Gebührentabelle

Personalkostentabelle des Landes Schleswig-Holstein
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verwaltungsgebühren 2019 (80 KB)      
Anlage 2 2 Gebührentabelle 2019 (203 KB)      
Anlage 3 3 Personalkostentabelle S-H (2386 KB)      
Stammbaum:
VO/2019-098   Aktualisierung der Verwaltungsgebührensatzung   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2019-098-1   Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Barmstedt

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