Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-098
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Sachverhalt:
Die Verwaltungsgebühren sind in ihrer Höhe seit 2010 nicht mehr angepasst worden. Die
letzte Änderung war im Jahre 2015. Das Gemeindeprüfungsamt empfiehlt im Rahmen der Prüfung des Fehlbetragszuschussantrages seit einigen Jahren eine Aktualisierung. Einzelne Tatbestände, wie zum Beispiel die Ausstellung von Ersatzlohnsteuerkarten, sind überholt, andererseits wurde bisher das Kriterium der Kostendeckung des Verwaltungshandelns zu wenig berücksichtigt.
Insbesondere ist der zeitliche Aufwand der Dienstleistung im Rahmen der Verwaltungsge-bühr deutlicher zu berücksichtigen. Die Abrechnung dieses zeitlichen Aufwandes wird in ¼-Stunden empfohlen (kleinteiliger wäre zu arbeitsintensiv, größer zu unwirtschaftlich).
Die Änderungen und Ergänzungen im Entwurf sind in rot gekennzeichnet.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die vorliegende Neufassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren zum 01.07.2019 in Kraft treten zu lassen. Sie ersetzt die Verwaltungsgebührensatzung vom 08.09.2010.
Finanzielle Auswirkungen:
Da das Aufkommen der Verwaltungsgebühren von den gewünschten Serviceleistungen der Bürger abhängig ist, kann die finanzielle Auswirkung nicht konkret bestimmt werden. In den letzten Jahren betrug der Verwaltungsgebührenhaushalt ca. 110.000,- €, Tendenz steigend.
Anlage/n:
Satzung der Stadt Barmstedt über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
Gebührentabelle
Personalkostentabelle des Landes Schleswig-Holstein
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Verwaltungsgebühren 2019 (80 KB) | |||
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2 | Gebührentabelle 2019 (203 KB) | |||
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3 | Personalkostentabelle S-H (2386 KB) |
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