Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-096-3
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Sachverhalt:
Am 28.05.2019 fand die Sitzung des Hauptausschusses statt. Es wurde nachgefragt, ob Inhouse-Geschäfte z.B. Aufträge an die Stadtwerke Barmstedt zu den Entscheidungsbefugnissen des Hauptausschusses gemäß Zuständigkeitsordnung gehören. Die Verwaltung wurde beauftragt dies zu prüfen.
Prüfung durch die Verwaltung:
Die Inhouse-Geschäfte fallen ebenfalls unter die Entscheidungsbefugnisse gemäß der Zuständigkeitsordnung. Sollte dies nicht gewünscht sein, muss dies in der Zuständigkeitsordnung formuliert werden (z.B. außer Inhouse-Geschäfte).
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1 a Absatz 1 Nr. 10 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung Barmstedt.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76