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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2018-096  

Betreff: Neufassung der Zuständigkeitsordnung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Vähling, Stefanie
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
10.04.2018 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt hat in ihrer Sitzung am 13.12.2016 die Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt gemäß § 27 Gemeindeordnung (GO) beschlossen. Die allgemein übertragenen Entscheidungen werden in der Anlage zur Hauptsatzung (Zuständigkeitsordnung) geregelt. Die Zuständigkeitsordnung bedarf abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 3 GO nicht der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.

 

Bei der Einführung der Zuständigkeitsordnung wurde der Wunsch geäußert, dass die Zuständigkeitsordnung vor der Kommunalwahl 2018 angepasst werden soll. Es soll entschieden werden, ob der Umweltausschuss mit dem Bauausschuss zusammengelegt werden soll, da viele Umweltbelange im Rahmen der baulichen Belange berücksichtigt werden. Außerdem wurde die Zuständigkeitsordnung überarbeitet und aktualisiert.

 

Wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Zuständigkeitsordnung sind:

 

Einleitungssatz

In dem Einleitungssatz ist eine falsche Ermächtigungsgrundlage genannt. Die richtige Ermächtigungsgrundlage lautet: § 27 Gemeindeordnung. Daher empfiehlt die Verwaltung, eine Neufassung der Zuständigkeitsordnung zu beschließen. Außerdem wurde der Einleitungssatz entprechend aktualisiert.

 

§ 1 a Absatz 3 Nr. 6 Hauptausschuss

Es wurde eine Höchstgrenze für die Entscheidungen über Stundungen hinzugefügt.

 

§ 1 e Bau- und Umweltausschuss

Der § 1 f „Umweltausschuss“ wird gestrichen, da der Umweltausschuss mit dem Bauausschuss zusammengelegt wird. Die Aufgaben, Entscheidungen sowie Beteiligungen werden bei dem Bau- und Umweltausschuss gem. § 1 e berücksichtigt.

 

§ 1 g Gesellschafterversammlung Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH

Es wurde die Gesellschafterversammlung Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH gegründet. Die Gesellschafterversammlung muss in der Zuständigkeitsordnung geregelt werden. Die Zuständigkeitsordnung verweist auf den Gesellschaftervertrag der Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH.

 

Die oben genannten Änderungen sowie die 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung vom 09.08.2017 wurden in der Neufassung der Zuständigkeitsordnung berücksichtigt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1 a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss Barmstedt.

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung Barmstedt.

 

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Beschlussvorschlag:
Die vorliegende Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt wird beschlossen.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Reduzierung der Sitzungsgelder
 

 

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Anlage/n:

- Änderungen der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt

- Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungen der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt (41 KB)      
Anlage 2 2 Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt (36 KB)      
Stammbaum:
VO/2018-096   Neufassung der Zuständigkeitsordnung   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2018-096-1   Neufassung der Zuständigkeitsordnung   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2018-096-2   1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2018-096-3   1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt

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