Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-096-2
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Sachverhalt:
Die Stadtvertretung Barmstedt hat in ihrer Sitzung am 24.04.2018 die Neufassung der Zuständigkeitsordnung gemäß § 27 Gemeindeordnung (GO) beschlossen. Die allgemein übertragenen Entscheidungen werden in der Anlage zur Hauptsatzung (Zuständigkeitsordnung) geregelt. Die Zuständigkeitsordnung bedarf abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 3 GO nicht der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.
Aufgrund von fehlenden Entscheidungsbefugnisse des Hauptausschusses muss die Zuständigkeitsordnung angepasst werden. Die neuen Entscheidungsbefugnisse (Nr. 15 – 17) werden in der beigefügten 1. Änderungssatzung der Zuständigkeitsordnung aufgeführt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1 a Absatz 1 Nr. 10 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung Barmstedt.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt wird beshlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
- 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt, Stand 25.03.2019 (67 KB) |
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