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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses Barmstedt  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
Gremium: Bauausschuss Barmstedt
Datum: Mo, 27.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
Zusatz: Treffpunkt 19:00 h vor dem Rathaus zwecks gemeinsamer Radtour zur Besichtigung von Radwegen in der Stadt. Ca. 1 Stunde, anschließend ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Festsetzung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 09.03.2015  
SI/BAU/0023/15  
Ö 5  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 6  
Enthält Anlagen
Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr  
Enthält Anlagen
VO/2015-107  
Ö 7  
Ausbau von Stadtstraßen in Barmstedt bis 2018  
Enthält Anlagen
VO/2015-101  
Ö 8  
Ausbau der Geh- und Radwege in der Mühlenstraße/Lutzhorner Landstraße 2016  
Enthält Anlagen
VO/2015-104  
Ö 9  
Herstellung der Straßenoberflächen im Ahornring 1. Abschnitt  
Enthält Anlagen
VO/2015-106  
Ö 10  
Grundsatzbeschluß für die Bebauung des Grundstückes "Große Gärtnerstraße 57"  
Enthält Anlagen
VO/2015-103  
Ö 11  
2. Änderung des B-Planes Nr. 55 für das Gebiet südlich der Straße "Am Wasserwerk", östlich "Nappenhorn", westlich der "Großendorfer Straße" und nördlich "Der neue Weg" hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2015-105  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der B-Plan Nr. 55 für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“ westlich der „Großendorfer Straße“ und nördlich „Der neue Weg“ soll wie folgt geändert werden: Der ehemals als eingeschränktes Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzte Bereich soll in ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO geändert werden.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Büro dn-stadtplanung GbR in Barmstedt ebenso wie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

   
    27.04.2015 - Bauausschuss Barmstedt
    Ö 11 - (offen)
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der B-Plan Nr. 55 für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“ westlich der „Großendorfer Straße“ und nördlich „Der neue Weg“ soll wie folgt geändert werden: Der ehemals als eingeschränktes Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzte Bereich soll in ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO geändert werden.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Büro dn-stadtplanung GbR in Barmstedt ebenso wie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

   
    09.06.2015 - Stadtvertretung Barmstedt
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

 

Vereinfachtes Verfahren gem. § 13a BauGB

  1. Der B-Plan Nr. 55 für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“ westlich der „Großendorfer Straße“ und nördlich „Der neue Weg“ soll wie folgt geändert werden: Der ehemals als eingeschränktes Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzte Bereich soll in ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO geändert werden. Das Verfahren wird im Sinne des § 13a BauGB (vereinfachtes Verfahren) durchgeführt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Büro dn-stadtplanung GbR in Barmstedt ebenso wie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:19

Nein- Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BAR_12002_Entwurf (408 KB)      
Anlage 2 2 BAR_12002_Entwurf_luftbild (8450 KB)      
N 12     Kaufvertragsentwurf B-Plan Nr. 55      
N 13     Grundstücksangelegenheiten      
N 14     Dispense      
Ö 15  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ortsbesichtigung derzeit aktueller Bereiche mit dem Fahrrad (133 KB)      
Anlage 2 2 Anlage der Polizei 1 (299 KB)      
Anlage 3 3 Anlage der Polizei 2 (3206 KB)      

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Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
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E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

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