Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2015-107
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Sachverhalt:
Entwidmung einer Straßenteilfläche „Schulstr.“
Die zu entwidmende Fläche soll künftig als Schulhof genutzt werden.
Die Teilfläche „ Schulstr.“, in der Anlage A grün dargestellt wird gem. § 8 Abs. 1 Straßen und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein i. d. Fassung vom 25.11.2003 (GVOBL.Schl.-Hol.S.631, ber.2004 S.140), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2006(GVOBL.Schl.-Hol.S.28 nunmehr dem öffentlichem Verkehr entzogen und entwidmet.
Dem privaten Anlieger sind allerdings Geh-, Fahr- und Leitungsrechte grundbuchlich zuzusichern. Der Lieferverkehr für die Schulen wird weiterhin über die Schulstraße erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, die unter Anlage A grün dargestellte Teilfläche der „Schulstr.“ nach den Bestimmungen des Straßen - und Wegegesetzes für den öffentlichen Verkehr einzuziehen und danach zu entwidmen. Die Einziehung ist gem. § 8 Abs. 1 StrWG öffentlich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Bekanntmachung der Stadt Barmstedt
Lageplan A
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Anlagen: | |||||
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1 | Bekanntmachung Entwidmung Schulstr (84 KB) | |||
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2 | Lageplan Schulstr. Anlage A (525 KB) |
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