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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-107  

Betreff: Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Kathrin Lohrer
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
27.04.2015 
Sitzung des Bauausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Entwidmung einer Straßenteilfläche „Schulstr.“

 

Die zu entwidmende Fläche soll künftig als Schulhof genutzt werden.

 

Die Teilfläche „ Schulstr.“, in der Anlage A grün dargestellt wird gem. § 8 Abs. 1 Straßen und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein i. d. Fassung vom 25.11.2003 (GVOBL.Schl.-Hol.S.631, ber.2004 S.140), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2006(GVOBL.Schl.-Hol.S.28 nunmehr dem öffentlichem Verkehr entzogen und entwidmet.

Dem privaten Anlieger sind allerdings Geh-, Fahr- und Leitungsrechte grundbuchlich zuzusichern. Der Lieferverkehr für die Schulen wird weiterhin über die Schulstraße erfolgen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, die unter Anlage A  grün dargestellte  Teilfläche der „Schulstr.“ nach den Bestimmungen des Straßen - und Wegegesetzes für den öffentlichen Verkehr einzuziehen und danach zu entwidmen. Die Einziehung ist gem. § 8 Abs. 1 StrWG öffentlich bekannt zu machen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

Bekanntmachung der Stadt Barmstedt

Lageplan A

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bekanntmachung Entwidmung Schulstr (84 KB)      
Anlage 2 2 Lageplan Schulstr. Anlage A (525 KB)      
Stammbaum:
VO/2015-107   Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2015-107-1   Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr   Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   Beschlussvorlage Barmstedt

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