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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen und Anfragen  

Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 5
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 27.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
Zusatz: Treffpunkt 19:00 h vor dem Rathaus zwecks gemeinsamer Radtour zur Besichtigung von Radwegen in der Stadt. Ca. 1 Stunde, anschließend ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll

 

Mitteilungen der Verwaltung:

 

  1. Der Förderantrag für die Umgestaltung des Außengeländes der GGS wurde für den 2. Bauabschnitt im Jahr 2016 gestellt. Dabei wurde die maximale Fördersumme von 50.000,- € beantragt. Eine Bewilligung wird erst im September erwartet, da die Mittelfreigabe durch das Land noch andauert.

 

  1. Der Förderantrag für den Neubau von Wohnungen in der Feldstraße 1 ist noch in Arbeit. Zurzeit wird um das Thema „Unterkünfte für Flüchtlinge“  herum auf Landesebene viel nachgebessert.

Aufgrund der Tatsache das Barmstedt jetzt über 10.000 Einwohner hat, kann jetzt der doppelte Zuschuss beantragt werden. Das bedeutet 50.000,- € statt 25.000,- €.

 

  1. Der Landesbetrieb Straßenbau hat die Stadt Barmstedt am 14.04.2015 über den Ausbau der L75 informiert. Genaue Planungen liegen derzeit noch nicht vor. Ob Kosten auf die Stadt Barmstedt zukommen, hängt vom Ausbauumfang ab.

 

Frau Quoirin-Nebel weist darauf hin, dass der Einbau von Flüsterasphalt ein Beitrag zur Lärmminderung im Bereich Mühlenweg/Spitzerfurth sein kann. Darüber sollte mit dem Landesbetrieb gesprochen werden. Herr Schmidt weist darauf hin, dass bei Flüsterasphalt der Winterdienst nur mit spezieller Streutechnikglich ist.

 

  1. Gemäß Erschließungsvertrag soll das Gebiet „An der Hofkoppel“ bis Juni 2015 endausgebaut sein. Derzeit ist ein Grundstück noch nicht bebaut. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, den Endausbau zu verschieben. Die Verwaltung bittet um ein Meinungsbild des Bauausschusses.

 

Meinungsbild: Mit Anliegern und dem Grundstückseigentümer des nicht bebauten Grundstücks über diese Option sprechen. Auf grund dieses Ergebnis eine Entscheidung fällen. Grundtzlich spricht nichts gegen eine Verschiebung, wenn es gute Gründe gibt, und die Anwohner einverstanden sind.             

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