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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 2. Änderung des B-Planes Nr. 55 für das Gebiet südlich der Straße "Am Wasserwerk", östlich "Nappenhorn", westlich der "Großendorfer Straße" und nördlich "Der neue Weg" hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 11
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 27.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
Zusatz: Treffpunkt 19:00 h vor dem Rathaus zwecks gemeinsamer Radtour zur Besichtigung von Radwegen in der Stadt. Ca. 1 Stunde, anschließend ordentliche Sitzung
VO/2015-105 2. Änderung des B-Planes Nr. 55 für das Gebiet südlich der Straße "Am Wasserwerk", östlich "Nappenhorn", westlich der "Großendorfer Straße" und nördlich "Der neue Weg"
hier: Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Ortwin Schmidt erläutert die Vorlage. Seitens des Ausschusses wird vorgeschlagen auch eine Bebauung mit Mehrfamilien- bzw. Mehrgenerationenusern vorzusehen. Herr Dieckmann weist darauf hin, dass die Festsetzungen in Bebauungsplänen rechtlich beschränkt sind und derartige Inhalte nicht berücksichtigt werden können. Lediglich die Grundsätze nach Art und Maß der baulichen Nutzung können festgeschrieben werden. Dies ist nach der bisherigen Planung auch in westlichen Bereich vorgesehen.  


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der B-Plan Nr. 55 für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“ westlich der „Großendorfer Straße“ und nördlich „Der neue Weg“ soll wie folgt geändert werden: Der ehemals als eingeschränktes Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzte Bereich soll in ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO geändert werden.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Büro dn-stadtplanung GbR in Barmstedt ebenso wie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

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