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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-105  

Betreff: 2. Änderung des B-Planes Nr. 55 für das Gebiet südlich der Straße "Am Wasserwerk", östlich "Nappenhorn", westlich der "Großendorfer Straße" und nördlich "Der neue Weg"
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
27.04.2015 
Sitzung des Bauausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
09.06.2015 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Für das Gebiet des B-Planes Nr. 55 südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“ westlich der „Großendorfer Straße“ und nördlich „Der neue Weg“, soll der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung gefasst werden. Planungsziel ist die Änderung der Festsetzung als Gewerbegebiet in ein Wohngebiet. Geplant ist eine Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB, jedoch mit 2 Beteiligungsschritten.  Der aus Lärmschutzgründen zum früheren Gewerbegebiet eingeplante Lärmschutzwall soll in den Geltungsbereich der 2. Änderung aufgenommen werden, so dass dieser planerisch betrachtet werden kann. Vorgesehen werden könnten vornehmlich Einzelhäuser sowie im Nordwesten Doppel- und Reihenhäuser, die Errichtung eines Spielplatzes und die Entwässerung des Regenwassers in das vorhandene Regenrückhaltebecken. Es existieren aus früheren Zeiten bereits einige Planentwürfe, von denen ein passender Entwurf dieser Vorlage beigefügt ist.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der B-Plan Nr. 55 für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“ westlich der „Großendorfer Straße“ und nördlich „Der neue Weg“ soll wie folgt geändert werden: Der ehemals als eingeschränktes Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzte Bereich soll in ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO geändert werden.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Büro dn-stadtplanung GbR in Barmstedt ebenso wie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

-/-

 


Anlage/n:

Plan Geltungsbereich

Planentwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20.05.05_BP 55_Planentwurf Wohnbebauung (807 KB)      
Anlage 2 2 B-55 2 Änerung Plangebiet (459 KB)      

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