Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit | ||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten) | ||||||
Ö 4 | Niederschrift über die Sitzung vom 12.12.2012 | ||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 6 | Bestellung eines Wahlvorstandes für die Kommunalwahl am 26.05.2013 | VO/2013-324 | |||||
Ö 7 | Jahresrechnung der Gemeinde Westerhorn für das Haushaltsjahr 2012 | VO/2013-299 | |||||
Ö 8 | Haushaltüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2012 | VO/2013-295 | |||||
Ö 9 | Beschaffung Digitalfunk Freiwillige Feuerwehr | VO/2013-334 | |||||
Ö 10 | 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans | VO/2013-328 | |||||
Ö 11 | 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn; hier Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes | VO/2013-331 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, den Entwurf der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen und die dazu gehörende Begründung zu genehmigen. Der Entwurf umfasst die folgenden Änderungsbereiche:
a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung. b) Gemeinde Bokel für den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung. c) Gemeinde Bokel für den Bereich der Motocrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel – Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche – Motocrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen und die Unterlagen für die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen. Folgende Vertreter waren wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein bei der Beratung und Abstimmung im Sitzungsraum nicht anwesend:
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11.02.2013 - Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr an die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, den Entwurf der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen und die dazu gehörende Begründung zu genehmigen. Der Entwurf umfasst die folgenden Änderungsbereiche:
a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung. b) Gemeinde Bokel für den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung. c) Gemeinde Bokel für den Bereich der Motocrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel – Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche – Motocrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen und die Unterlagen für die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Es waren keine Vertreter wegen eines Ausschlusstatbestandes nach § 22 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. |
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28.02.2013 - Gemeindevertretung Westerhorn | |||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, den Entwurf der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen und die dazu gehörende Begründung zu genehmigen. Der Entwurf umfasst die folgenden Änderungsbereiche:
a) Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordwestlich der Steinstraße zwischen Lohe und Dorfstraße in dem Bereich des bisher nicht bebauten Teils des B-Planes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und einer zusätzlichen nordwestlich belegenen Fläche; Planungsziel ist für diesen Bereich die Umwandlung der gewerblichen Baunutzung (G) in eine gemischte Baunutzung. b) Gemeinde Bokel für den Bereich des Freibadgeländes am Bokeler Mühlenteich; Planungsziel ist aufgrund der geänderten Nutzung die Herausnahme der Symbole für das Freibad und die Parkanlage und die farbliche Darstellung. c) Gemeinde Bokel für den Bereich der Motocrossanlage im Sandabbaugebiet westlich der Kreisstraße Bokel – Lutzhorn; Planungsziel hierbei ist die Kennzeichnung des betroffenen Bereiches als Sportfläche – Motocrossanlage mit einer farblichen Darstellung und der Hinzufügung des entsprechenden Symbols.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen und die Unterlagen für die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs auszulegen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Westerhorn beschließt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür (12)
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Ö 12 | 2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet Erlenweg | VO/2013-361 | |||||
Ö 13 | Einleitung des Kühlwassers der Firma Paninkret | VO/2013-351 | |||||
Ö 14 | Sanierungskonzept Lindenhof | VO/2013-355 | |||||
Ö 15 | Umsetzung der Maßnahme Sanierung des Saaldaches sowie Anbau eines Stuhllagers Lindenhof | VO/2013-356 | |||||
Ö 16 | Ausschreibungs- und Vergabeordnung; Anwendung der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (SHVgVO) | VO/2013-365 | |||||
Ö 17 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||
Ö 18 | Einwohnerfragestunden II (max. 15 Minuten) | ||||||
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de