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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-361  

Betreff: 2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet Erlenweg
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
28.02.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr hat in seiner Sitzung am 11.02.2013 über einen Antrag zur Änderung des B-Planes Nr. 4 der Gemeinde Westerhorn für das Gebiet „Erlenweg“ beraten. Die Änderung wird beantragt für das 809 qm große Flurstück 92/63 der Flur 7 zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung. Bei dem Grundstück handelt es sich um eine unbebaute Fläche am Wendehammer des Erlenweges, die im derzeit rechtsgültigen Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche / Parkanlage dargestellt ist. Die Fläche ist im Privatbesitz und somit der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Die Gemeinde hat seinerzeit versäumt, diese Fläche zu erwerben und sie dem geplanten Zweck zuzuführen. Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr empfiehlt der Gemeindevertretung, das Verfahren für die 2. Änderung des B-Planes Nr. 4 – Erlenweg – im vereinfachten Verfahren mit dem Aufstellungsbeschluss einzuleiten und kurzfristig eine Öffentlichkeitsveranstaltung zur Beteiligung der Anwohnern und anderer Interessierter durchzuführen. Das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB kann in diesem Fall durchgeführt werden, da Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Für ein am Wendehammer des Erlenweges belegenes rund 800 qm großes Grundstück im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 4 der Gemeinde Westerhorn soll eine 2. Änderung des B-Planes Nr. 4 – Erlenweg – vorgenommen werden und der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ausweisung eines WA-Gebietes

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

  1. Die entstehenden Planungskosten sind über einen städtebaulichen Vertrag durch den Eigentümer zu übernehmen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Momentan keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlage/n:

Lageplan

Luftbild

B-Plan-Ausschnitt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B4_Parkanlage (180 KB)      
Anlage 2 2 B4_Parkanlage_LB (1117 KB)      
Anlage 3 3 BP4_GIS (888 KB)      

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