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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 28.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Bahnhofstraße 25, 25364 Westerhorn
VO/2013-328 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn
Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplans
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Unger geht auf den Inhalt der Vorlage ein und stellt die Empfehlung des Fachausschusses vor.

 


Beschluss:

 

1. Der mit Beschluss vom 06.10.2010 in der Gemeinde Bokel, vom 26.08.2010 in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, vom 31.08.2010 in der Gemeinde Osterhorn und vom 27.09.2010 in der Gemeinde Westerhorn durchgeführten Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wird erneut einzeln zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn für die Änderungsbereiche:

 

Änderungsbereich A: beinhaltet den in Planung befindlichen B-Plan Nr. 9 der Gemeinde Westerhorn;

 

Änderungsbereich B: war vorgesehen als zusätzlicher Versorgungsbereich für die Verknüpfung von wohnverträglichem Gewerbe anschließend an den Bereich A in der Gemeinde Westerhorn, der aber ersatzlos aus der Planung gestrichen wird;

 

Änderungsbereich C: befindet sich an der Steinstraße / Ecke Dorfstraße in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen; hier ist die Bebauung mit wohnverträglichem Gewerbe und Wohnbebauung vorgesehen;

 

Änderungsbereich D: dieser Änderungsbereich befindet sich in der Gemeinde Bokel entlang der Straße Zum Felde, Wohnnutzung und landwirtschaftliche Hofstellen sind bereits vorhanden, diese Fläche ist als Dorfgebiet (MD) vorgesehen,

 

Änderungsbereich E: r diesen Änderungsbereich ist ein Sondergebiet SO Garten und Landschaftsbau in der Bergstraße vorgesehen. Mit dieser Änderung soll der Betriebsstandort eines dort ansässigen ldw. Lohnunternehmen gesichert werden,

 

Änderungsbereich F/G: Es handelt sich hierbei um Flächen für den Sandabbau, wobei für die Fläche G keine Wiederverfüllung vorgesehen ist. Die spätere Grube soll offen bleiben. Dies wird in einem besonderen Verfahren einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen,

 

Änderungsbereich H/I: Diese Änderungsbereiche stehen in engem Zusammenhang mit den Flächen F und G, da diese hierfür Ausgleichsfunktionen übernehmen sollen. Die Flächen in der Gemeinde Bokel gehen mit dem Landschaftsplan konform,

 

Änderungsbereich J: Dieser Änderungsbereich in der Gemeinde Westerhorn umfasst eine ehemalige Hofstelle in der Dorfstraße, an der die planungsrechtliche Voraussetzung für die Ansiedlung eines Zimmereibetriebes geschaffen werden sollen,

 

Änderungsbereich K: Dieser 0,2 ha große Änderungsbereich in der Gemeinde Westerhorn, der als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist, jedoch bereits als Spiel- und Bolzplatz genutzt wird, soll nun auch entsprechend im F-Plan dargestellt werden,

 

Änderungsbereich L: Dieser 0,5 ha große Änderungsbereich in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, bisher als Wohnbaufläche dargestellt, soll künftig als Sondergebiet Einzelhandel dargestellt werden,

 

und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung erneut gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

4. Umweltrelevante Informationen sind im Umweltbericht, erstellt auf Grundlage des BauGB (§1a), Bundesnaturschutzgesetz (§§14, 18, 44), Landesnaturschutzgesetz, und Bundesbodenschutzgesetz verfügbar. Hier werden für jeden Änderungsbereich die Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet. Weiterhin wird die Entwicklung des Umweltzustandes prognostiziert. Es werden Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen aufgezeigt und gegebenenfalls anderweitige Planungsmöglichkeiten angedacht.


Zu 1)

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür (12)

 

Zu 2)

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür (12)

 

Zu 3)

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür (12)

 

Zu 4)

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür (12)

 

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