Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-295
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Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2012 sind mit Stand vom 31. Dezember 2012 die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgab
en) eingetreten.
Verwaltungshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 103.629,62 EUR |
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davon |
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1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)
2. entfallen auf die Zuführungen des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt (genehmigungsfreie Abschlussbuchungen)
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1.790,19 EUR
86.175,56 EUR
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3. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung |
4.751,27 EUR |
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damit sind noch genehmigungspflichtig | 10.912,60 EUR |
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Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen: |
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Kindertagesstätten |
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Kostenausgleichsbeträge an andere Kommunen |
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Haushaltsstelle 4640.7120 |
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Haushaltssoll | 3.000,00 EUR |
Anordnungssoll | 6.348,55 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 3.348,55 EUR |
Begründung: Abrechnung eines Kostenausgleichsbetrages für das Jahr 2011. Die hierfür im Haushaltsjahr 2011 wurden die bereitgestellten Mittel in Höhe von 3.000,00 EUR eingespart.
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Abwasserbeseitigung |
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Rückstellung in die Gebührenausgleichsrücklage |
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Haushaltsstelle 7000.6891 |
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Haushaltssoll | 0,00 EUR |
Anordnungssoll | 7.564,05 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 7.564,05 EUR |
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Begründung: Der Überschuss des Gebührenhaushalts „Abwasserbeseitigung“ wurde der Gebührenausgleichsrücklage zugeführt.
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Vermögenshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 11.502,61 EUR |
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davon |
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1. Zuführungsbeträge zu den Rücklagen (genehmigungsfreie Abschlussbuchungen) |
11.502,61 EUR |
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damit sind noch genehmigungspflichtig | 0,00 EUR |
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn, die im Haushaltsjahr 2012 – Stand 31. Dezember 2012 – eingetretenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 10.912,60 EUR gemäß § 82 GO zu genehmigen und von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500 EUR Kenntnis zu nehmen.
Die Gemeindevertretung Westerhorn genehmigt die im Haushaltsjahr 2012 – Stand 31. Dezember 2012 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 10.912,60 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kenntnis genommen.
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Finanzielle Auswirkungen:
Die Deckung der Haushaltsüberschreitungen ist im Rahmen des Gesamthaushalts gesichert.
Anlage/n:
Liste der Haushaltsüberschreitungen
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