Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2013-351
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Die Gemeinde Westerhorn hat für den B-Plan 9 am 14.09.2009 vom Kreis Pinneberg die wasserrechtliche Zulassung zum Bau eines Regenrückhalte- und Regenklärbeckens auf dem Gelände von Kay Sierk erhalten. Bei der gemeinsamen Abnahme mit dem Kreis Pinneberg wurde festgestellt, dass kontinuierlich Wasser ins Becken lief, deren Herkunft nicht klar war. Da diese Einleitung nicht bei der Bemessung des RRB berücksichtigt wurde, konnte der Kreis Pinneberg das Bauwerk nicht abnehmen.
Bei dem Wasser handelt es sich um Kühlwasser der Firma Paninkret, die auf Wunsch der Wasserbehörde eine Beprobung des Kühlwassers auf gewässerrelevante Parameter vorgenommen hat. Die Beprobung hat ergeben, dass das Kühlwasser direkt in eine Vorflut eingeleitet werden kann.
Da nach Aussage des Kreises Pinneberg die Einleiterlaubnis der Firma Paninkret für die Einleitung des Kühlwassers nicht mehr besteht gibt es aus Sicht des Kreises nun zwei Möglichkeiten für das Kühlwasser:
- Möglichkeit 1: Antrag auf Einleitung von Abwasser in ein Gewässer II. Ordnung durch die Gemeinde Westerhorn. Hierfür müsste das Kühlwasser in einem separaten Kanal zum Bahnseitengraben transportiert werden. Außerdem bedarf es der Zustimmung des Sielverbandes und einer Regelung der entstehenden Kosten.
- Möglichkeit 2: Einbeziehung der Kühlwassermengen in die Bemessung des RRB. Gegebenenfalls bauliche Veränderungen am RRB. Regelung der entstehenden Kosten.
Nach Umsetzung der entsprechenden Möglichkeit wird die Abnahme des RRB neu beantragt.
Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr hat sich in der Sitzung vom 11.02.2013 für die Möglichkeit 1 ausgesprochen.
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1 | Mail des Kreises Pinneberg zum Kühlwasser Paninkret (78 KB) |
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