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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Ausschreibungs- und Vergabeordnung; Anwendung der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (SHVgVO)  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
TOP: Ö 16
Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Westerhorn, Bahnhofstraße 25
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Lantau erläutert den Inhalt der Vorlage.


Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Anwendung der SHVgVO vom 03.11.2005 in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung anzuwenden.

 

Somit gilt:

§ 3

Wertgrenzenbestimmungen

(1) Für Bauleistungen nach der VOB gelten unter Berücksichtigung von § 4 Abs. 2

und 3 SHVgVO in Verbindung mit § 8a SHVgVO folgende Wertgrenzen:

bei einer Auftragssumme ohne Umsatzsteuer

a) Freihändige Vergabe

- ohne Preisumfrage bis 999,99 €

- nach Preisumfrage ab 1.000,-- € bis 99.999,99 €

b) Beschränkte Ausschreibung

bei allen Gewerken

- ohne vorherigen öffentlichen Teilnahmewettbewerb ab 30.000,-- € bis 999.999,99 €

c) Öffentliche Ausschreibung

bei allen Gewerken

ab 1.000.000,-- € bis 4.999.999,99 €

 

(2) Für Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL gelten entsprechend § 2 Abs. 2

und 3 SHVgVO in Verbindung mit § 8a SHVgVO folgende Wertgrenzen:

bei einer Auftragssumme ohne Umsatzsteuer

a) Freihändige Vergabe

- ohne Preisumfrage bis 999,99 €

- nach Preisumfrage ab 1.000,-- € bis .99.999,99 €

b) Beschränkte Ausschreibung

ab 25.000,-- bis 99.999,99 €€

c) Öffentliche Ausschreibung

ab 100.000,-- € bis 199.999,99 €

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür (12)

 

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