Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Ausschreibungs- und Vergabeordnung; Anwendung der Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (SHVgVO)
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Lantau erläutert den Inhalt der Vorlage.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Anwendung der SHVgVO vom 03.11.2005 in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung anzuwenden.
Somit gilt:
§ 3
Wertgrenzenbestimmungen
(1) Für Bauleistungen nach der VOB gelten unter Berücksichtigung von § 4 Abs. 2
und 3 SHVgVO in Verbindung mit § 8a SHVgVO folgende Wertgrenzen:
bei einer Auftragssumme ohne Umsatzsteuer
a) Freihändige Vergabe
- ohne Preisumfrage bis 999,99 €
- nach Preisumfrage ab 1.000,-- € bis 99.999,99 €
b) Beschränkte Ausschreibung
bei allen Gewerken
- ohne vorherigen öffentlichen Teilnahmewettbewerb ab 30.000,-- € bis 999.999,99 €
c) Öffentliche Ausschreibung
bei allen Gewerken
ab 1.000.000,-- € bis 4.999.999,99 €
(2) Für Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL gelten entsprechend § 2 Abs. 2
und 3 SHVgVO in Verbindung mit § 8a SHVgVO folgende Wertgrenzen:
bei einer Auftragssumme ohne Umsatzsteuer
a) Freihändige Vergabe
- ohne Preisumfrage bis 999,99 €
- nach Preisumfrage ab 1.000,-- € bis .99.999,99 €
b) Beschränkte Ausschreibung
ab 25.000,-- € bis 99.999,99 €€
c) Öffentliche Ausschreibung
ab 100.000,-- € bis 199.999,99 €
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig dafür (12)
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76