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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt  

Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
Gremium: Bauausschuss Barmstedt
Datum: Do, 26.01.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:25 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Niederschrift über die Sitzung vom 15.11.2011 / 06.12.2011      
Ö 4  
Mitteilungen      
Ö 5  
Kostenüberschreitungen Neubau Sporthallen  
Enthält Anlagen
VO/2012-068  
Ö 6  
Kostenbeteiligung beim Ausbau der Hamburger Straße durch azv Südholstein und Stadtwerke Barmstedt  
VO/2012-065  
Ö 7  
Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2012 sowie Investitionsprogramm und Finanzplan für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015
Enthält Anlagen
VO/2011-038  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt

1.        die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2012 und

2.        das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015

gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.

 

Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015 Kenntnis.

   
    16.01.2012 - Ausschuss für Jugend und Soziales Barmstedt
    Ö 9 - (offen)
   

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:        7

Nein- Stimmen:     1             

Enthaltungen:        -             

   
    19.01.2012 - Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt

1.         die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2012 und

2.         das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015

gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport empfiehlt dem Hauptausschuss und der Stadtvertretung folgende Änderungen:

Hst. 2710-5700 (Lehrmittel) = + 900,-- Euro

Hst. 2710-5760 (Lernmittel) = + 500,-- Euro

ASS r Offene Ganztagsschule = 1.000,-- Euro (gebunden)

Hst. 3400-6000 (Heimatpflege) = + 2.500,-- Euro

Hst. 3520-9350 (Bücherei) = - 35.000,-- Euro.

 

Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015 Kenntnis.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig – bei der Pos. 3520-9350 mit 1 Enthaltung.

 

             

   
    26.01.2012 - Bauausschuss Barmstedt
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Stadt Barmstedt empfiehlt der Stadtvertretung, den folgenden Beschluss zu fassen:

1.         die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2012 und

2.         das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015

 

gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.

Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015 Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

             

   
    31.01.2012 - Hauptausschuss Barmstedt
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung

1.        die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2012 und

2.      das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015 gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen zu beschließen.

Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015 Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:              3

Nein- Stimmen:              1

Enthaltungen:              3

 

Haushaltssatzung

der Stadt Barmstedt / Holstein

für das Haushaltsjahr 2012

 

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 13. Februar 2012 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012  wird

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

15.233.700 EUR

 

in der Ausgabe auf

16.807.000 EUR

 

Fehlbedarf =

1.573.300 EUR

 

und

 

 

 

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

4.335.100 EUR

 

in der Ausgabe auf

4.335.100 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf

450.600 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

620.000 EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

5.000.000 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

    79,19 Stellen

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                          

350 v. H.

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     

350 v. H.

 

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                                                           

360 v. H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000 EUR.

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am                      erteilt

   
    14.02.2012 - Stadtvertretung Barmstedt
    Ö 15 - abgelehnt
   

Antrag

Die Realsteuerhebesätze bei der Grundsteuer A und Grundsteuer B sind wie folgt anzuheben:

 

a)      Ab dem 01.01.2012 um 20 Prozentpunkte auf 370 v.H.

b)      Ab dem 01.01.2013 um weitere 10 Prozentpunkte auf 380 v.H.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              9

Nein- Stimmen:              13

Enthaltungen:              0

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Anschließend bittet der Bürgervorsteher um die Abstimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt

1.        die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2012 und

2.        das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015

gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.

Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015 Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              9

Nein- Stimmen:              12

Enthaltungen:              1

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

   
    06.03.2012 - Stadtvertretung Barmstedt
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt

1.        die Haushaltssatzung der Stadt Barmstedt für das Haushaltsjahr 2012

 

Haushaltssatzung

der Stadt Barmstedt / Holstein

r das Haushaltsjahr 2012

 

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 06. März 2012 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012  wird

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

15.233.700 EUR

 

in der Ausgabe auf

16.803.500 EUR

 

Fehlbedarf =

1.569.800 EUR

 

und

 

 

 

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

4.085.100 EUR

 

in der Ausgabe auf

4.085.100 EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf

395.600 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

620.000 EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

5.000.000 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

    79,19 Stellen

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                          

350 v. H.

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     

350 v. H.

 

 

2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                                                           

360 v. H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000

 

Und

 

2.        das Investitionsprogramm für die Jahre 2011 bis 2015

 

gemäß Entwürfe unter Berücksichtigung der jeweils beschlossenen Änderungen.

 

Die Stadtvertretung nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015 Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              12

Nein- Stimmen:              8

Enthaltungen:              0

Ö 8  
Anfragen und Anregungen      
N 9     Grundstücksangelegenheiten      
N 10     Bauanträge      
               

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