Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung, Festellung der Beschlussfähigkeit, Festsetzung der Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Verpflichtung eines Gemeindevertreters | VO/2011-830 | |||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten) | ||||||
Ö 4 | Niederschrift über die Sitzungen vom 30.09.2010 und 02.12.2010 | ||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 6 | Nachbesetzung von Ausschüssen hier: Wahl von Ausschussmitgliedern und stellvertretenden Ausschussmitgliedern Wahl eines stellv. Ausschußvorsitzenden | VO/2011-849 | |||||
Ö 7 | Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2010 | ||||||
Ö 8 | Jahresrechnung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2010 | VO/2011-801 | |||||
Ö 9 | Aufstellung der 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden hier: Aufstellungsbeschluss/ Entwurf/ Auslegung | VO/2011-829 | |||||
Ö 10 | Kernwegekonzept | VO/2010-747 | |||||
Ö 11 | Aufstellung des B-Planes Nr. 12 - nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 10 und südwestleich der Gemeindestraße "Dorfstraße" a. Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit b. Satzungsbeschluss c. Feststellung des Planungsstandes nach § 33 BauGB zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes | VO/2011-833 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
4.1 Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit:
Der Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen empfiehlt der Gemeindevertretung, über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen gemäß Vorschlag des Planungsbüros zu beschließen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
4.2 Satzungsbeschluss
Der Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen:
Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 84 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.01.2009 beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordöstlich des B-Planes Nr. 10 und südwestlich der Gemeindestraße „Dorfstraße“ als Satzung und die Begründung wird gebilligt. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.
4.3 Feststellung des Planungsstandes nach § 33 Baugesetzbuch zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes
Der Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Vorweg-Genehmigungsreife / den Stand nach § 33 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen festzustellen.
Keine / Folgende Personen sind wegen eines Ausschließungstatbestandes nach § 22 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen:
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29.03.2011 - Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen | |||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1. Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit:
Die Gemeindevertretung beschließt über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen gemäß Vorschlag des Planungsbüros. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Satzungsbeschluss
Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 84 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.01.2009 beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordöstlich des B-Planes Nr. 10 und südwestlich der Gemeindestraße „Dorfstraße“ als Satzung und die Begründung wird gebilligt. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.
3. Feststellung des Planungsstandes nach § 33 Baugesetzbuch zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes
Die Gemeindevertretung beschließt, die Vorweg-Genehmigungsreife / den Stand nach § 33 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen festzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Zu 1.
11 Ja- Stimmen 0 Nein- Stimmen 1 Enthaltungen
Zu 2.
11 Ja- Stimmen 0 Nein- Stimmen 1 Enthaltungen
Zu 3.
11 Ja- Stimmen 0 Nein- Stimmen 1 Enthaltungen
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Ö 12 | Bankettfräsarbeiten durch die Straßenmeisterei des Kreises Pinneberg hier: Abrechnung aus dem Jahr 2008 | ||||||
Ö 13 | Erneuerung der Straßeneinläufe im Kreuzungsbereich L112/L114 | ||||||
Ö 14 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||
Ö 15 | Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten) | ||||||
N 16 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||
N 17 | Bauanträge | ||||||
Kontakt & Öffnungszeiten
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