Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2011-849
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Sachverhalt:
Herr Jürgen Hommola ist im Februar 2011 plötzlich und unerwartet verstorben. Herr Hommola war Gemeindevertreter der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und ist in der konstituierenden Sitzung im Jahr 2008 in die folgenden Ausschüsse gewählt worden:
Finanzausschuss stellvertretendes Mitglied
Bau- und Wegeausschuss Mitglied, stellv. Vorsitzender
Umweltausschuss Mitglied
Prüfung der Jahresrechnung Mitglied, stellv. Vorsitzender
Wegeunterhaltungsverband Mitglied
Für Herrn Jürgen Hommola ist Herr Hans-Jörg Ingwersen in die Gemeindevertretung nachgerückt.
Für die vorgenannten Ausschüsse und den Wegeunterhaltungsverband sind Nachfolger/innen von der Gemeindevertretung zu wählen.
Auszug aus der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
§ 4
Ständige Ausschüsse
(zu beachten: §§ 16 a, 22 Abs. 4, §§ 45, 46, 94 Abs. 5 GO)
(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO werden gebildet:
a) Ausschuß zur Prüfung der Jahresrechnung:
Zusammensetzung: 3 Gemeindevertreterinnen/ -vertreter
Aufgabengebiet:
Prüfung der Jahresrechnung
b) Finanzausschuß
Zusammensetzung: 5 Gemeindevertreterinnen / -vertreter
Aufgabengebiet:
Finanzwesen, Steuern, Gebühren, Beiträge, Grundstücksangelegenheiten,
Personalangelegenheiten
Entscheidungsbefugnisse:
- Stundung von Ansprüchen der Gemeinde ab einem Betrag von 5.000,00 €
- Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und Niederschlagung solcher Ansprüche
ab einem Betrag von 2.000,00 € bis zu einem Betrag von 5.000,00 €
c) Bau- und Wegeausschuß
Zusammensetzung: 7 Mitglieder, davon bis zu 3 Bürgerinnen/Bürger, die der Gemeindevertretung angehören können.
Aufgabengebiet:
Regional-, Kreisentwicklungs- und Bauleitplanung, Bau-, Wege- und
Verkehrsangelegenheiten, Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung,
Brandschutz.
d) Umweltausschuß
Zusammensetzung: 7 Mitglieder, davon bis zu 3 Bürgerinnen/Bürger, die der Gemeindevertretung angehören können.
Aufgabengebiet:
Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Beteiligung an der
Bauleitplanung, Abwasserbeseitigung, soweit umwelttechnische Bereiche
betroffen sind.
(2) Folgende der in Absatz 1 genannten Ausschüsse tagen nichtöffentlich:
a) Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
b) Finanzausschuss
c) Bau- und Wegeausschuss
(3) Jede Fraktion kann bis zu 3 stellvertretende Ausschussmitglieder vorschlagen.
Neben Mitgliedern der Gemeindevertretung können auch Bürgerinnen und
Bürger vorgeschlagen werden, die der Gemeindevertretung angehören können.
Das stellvertretenden Mitglied einer Fraktion wird tätig, wenn ein
Ausschussmitglied seiner Fraktion verhindert oder ein auf Vorschlag seiner
Fraktion gewähltes sonstiges Mitglied verhindert ist. Mehrere stellvertretende
Ausschussmitglieder einer Fraktion vertreten in der Reihenfolge, in der sie zur
Wahl vorgeschlagen worden sind (Poolstellvertretung).
(4) Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befangenheit ihrer Mitglieder
und der nach § 46 Abs. 9 GO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden
Personen übertragen.
Wahlverfahren:
Ohne besonderen Antrag erfolgt die Wahl im Meiststimmenverfahren nach § 40 (3) Gemeindeordnung. Danach ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Eine „En bloc“ Wahl ist zulässig, wenn niemand widerspricht.
Beschlussvorschlag:
- ohne -
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