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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2011-849  

Betreff: Nachbesetzung von Ausschüssen
hier: Wahl von Ausschussmitgliedern und stellvertretenden Ausschussmitgliedern
Wahl eines stellv. Ausschußvorsitzenden
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Jörg BucherBezüglich:
VO/2011-837
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
29.03.2011 
Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Herr Jürgen Hommola ist im Februar 2011 plötzlich und unerwartet verstorben. Herr Hommola war Gemeindevertreter der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen und ist in der konstituierenden Sitzung im Jahr 2008 in die folgenden Ausschüsse gewählt worden:

 

 

Finanzausschuss                            stellvertretendes Mitglied

 

Bau- und Wegeausschuss              Mitglied, stellv. Vorsitzender

 

Umweltausschuss                            Mitglied

 

Prüfung der Jahresrechnung              Mitglied, stellv. Vorsitzender

 

Wegeunterhaltungsverband              Mitglied

 

Für Herrn Jürgen Hommola ist Herr Hans-Jörg Ingwersen in die Gemeindevertretung nachgerückt.

 

Für die vorgenannten Ausschüsse und den Wegeunterhaltungsverband sind Nachfolger/innen von der Gemeindevertretung zu wählen.

 

Auszug aus der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen

 

§ 4

Ständige Ausschüsse

(zu beachten: §§ 16 a, 22 Abs. 4, §§ 45, 46, 94 Abs. 5 GO)

 

(1) Die folgenden ständigen Ausschüsse nach § 45 Abs. 1 GO werden gebildet:

 

a) Ausschuß zur Prüfung der Jahresrechnung:

Zusammensetzung: 3 Gemeindevertreterinnen/ -vertreter

Aufgabengebiet:

Prüfung der Jahresrechnung

 

b) Finanzausschuß

Zusammensetzung: 5 Gemeindevertreterinnen / -vertreter

Aufgabengebiet:

Finanzwesen, Steuern, Gebühren, Beiträge, Grundstücksangelegenheiten,

Personalangelegenheiten

Entscheidungsbefugnisse:

- Stundung von Ansprüchen der Gemeinde ab einem Betrag von 5.000,00 €

- Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und Niederschlagung solcher Ansprüche

ab einem Betrag von 2.000,00 € bis zu einem Betrag von 5.000,00 €

 

c) Bau- und Wegeausschuß

Zusammensetzung: 7 Mitglieder, davon bis zu 3 Bürgerinnen/Bürger, die der Gemeindevertretung angehören können.

Aufgabengebiet:

Regional-, Kreisentwicklungs- und Bauleitplanung, Bau-, Wege- und

Verkehrsangelegenheiten, Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung,

Brandschutz.

 

d) Umweltausschuß

Zusammensetzung: 7 Mitglieder, davon bis zu 3 Bürgerinnen/Bürger, die der Gemeindevertretung angehören können.

Aufgabengebiet:

Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, Beteiligung an der

Bauleitplanung, Abwasserbeseitigung, soweit umwelttechnische Bereiche

betroffen sind.

 

(2) Folgende der in Absatz 1 genannten Ausschüsse tagen nichtöffentlich:

a) Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung

b) Finanzausschuss

c) Bau- und Wegeausschuss

 

(3) Jede Fraktion kann bis zu 3 stellvertretende Ausschussmitglieder vorschlagen.

Neben Mitgliedern der Gemeindevertretung können auch Bürgerinnen und

Bürger vorgeschlagen werden, die der Gemeindevertretung angehören können.

Das stellvertretenden Mitglied einer Fraktion wird tätig, wenn ein

Ausschussmitglied seiner Fraktion verhindert oder ein auf Vorschlag seiner

Fraktion gewähltes sonstiges Mitglied verhindert ist. Mehrere stellvertretende

Ausschussmitglieder einer Fraktion vertreten in der Reihenfolge, in der sie zur

Wahl vorgeschlagen worden sind (Poolstellvertretung).

 

(4) Den Ausschüssen wird die Entscheidung über die Befangenheit ihrer Mitglieder

und der nach § 46 Abs. 9 GO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden

Personen übertragen.

 

 

Wahlverfahren:

Ohne besonderen Antrag erfolgt die Wahl im Meiststimmenverfahren nach § 40 (3) Gemeindeordnung. Danach ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Eine „En bloc“ Wahl ist zulässig, wenn niemand widerspricht.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

-          ohne -

 

Stammbaum:
VO/2011-837   Nachbesetzung von Ausschüssen hier: Wahl von Ausschussmitgliedern und stellvertretenden Ausschussmitgliedern   Strategische Steuerung   Vorlage Hörnerkirchen (öffentlich)
VO/2011-849   Nachbesetzung von Ausschüssen hier: Wahl von Ausschussmitgliedern und stellvertretenden Ausschussmitgliedern Wahl eines stellv. Ausschußvorsitzenden   Strategische Steuerung   Vorlage Hörnerkirchen (öffentlich)

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