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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 12 - nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 10 und südwestleich der Gemeindestraße "Dorfstraße" a. Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit b. Satzungsbeschluss c. Feststellung des Planungsstandes nach § 33 BauGB zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes  

Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.03.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2011-833 Aufstellung des B-Planes Nr. 12 - nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 10 und südwestleich der Gemeindestraße "Dorfstraße"
a. Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit
b. Satzungsbeschluss
c. Feststellung des Planungsstandes nach § 33 BauGB zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung Beteiligt:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende des Bau- und Wegeausschusses, Herr Jens Fischer, verweist auf die Vorlage der Verwaltung, berichtet zum Sachverhalt und aus der Sitzung des Bau- und Wegeausschusses vom 09.03.2011. Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den Bereich nordöstlich des B-Planes Nr. 10 und südwestlich der Gemeindestraße „Dorfstraße“ ist soweit abgeschlossen, dass von der Gemeindevertretung der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Bis zum 28.01.2011 wurde der Bebauungsplan Nr. 12 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Bebauungsplan Nr. 12 entwickelt sich aus der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind weder Anregungen gegeben noch Bedenken geäert worden. Auch die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat keine wesentlichen Bedenken ergeben. Lediglich der Sielverband Kremper Au hat auf weiterhin vermehrte Flächenversiegelungen hingewiesen. Nicht nur aufgrund dieser Tatsachen wird die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ein entsprechendes Entwässerungskonzept erarbeiten. Der Eigentümer des Grundstückes wird die Rückhaltung auf seine Kosten auf seinem Grundstück verwirklichen. Auf einen Vertrag mit dem Grundstückseigentümer wird diesbezüglich verwiesen.

 

 


Beschluss:

 

1. Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit:

 

Die Gemeindevertretung beschließt über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen gemäß Vorschlag des Planungsbüros. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Satzungsbeschluss

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 

Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 84 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.01.2009 beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 12 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen r den Bereich nordöstlich des B-Planes Nr. 10 und südwestlich der Gemeindestraße „Dorfstraße als Satzung und die Begründung wird gebilligt. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.

 

3. Feststellung des Planungsstandes nach § 33 Baugesetzbuch zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Vorweg-Genehmigungsreife / den Stand nach § 33 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen festzustellen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zu 1.

 

 

11  Ja- Stimmen             

0    Nein- Stimmen             

1    Enthaltungen             

 

 

Zu 2.

 

 

11   Ja- Stimmen             

0     Nein- Stimmen             

1     Enthaltungen             

 

 

Zu 3.

 

 

11   Ja- Stimmen             

0     Nein- Stimmen             

1     Enthaltungen             

 

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