Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2010  

Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 29.03.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

rgermeister Siegfried Winter verweist auf die Vorlage der Verwaltung und berichtet zum Sachverhalt. Im Haushaltsjahr 2010 sind mit Stand vom 31. Dezember 2010 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten. Herr Christian Schütz erläutert die Haushaltsüberschreitungen detailliert.

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

154.731,42 EUR

davon

 

 

1.       sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11) 

                   

96.132,34 EUR

2.       entfallen auf genehmigungsfreie Zuführungsbeträge des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt gemäß § 39 Abs. 3 (2): Sollüberschuss Verwaltungshaushalt = 3.275,35 EUR, Durchbuchung des Überschusses der Abwasserbeseitigung zwecks Zuführung an die Gebührenausgleichsrücklage (Grupp. 6891 = 10.225,44 EUR, Grupp. 8691 = 10.225,44 EUR) 

 

23.726,23 EUR

3.       sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung

 

4.305,68 EUR

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

 

30.567,17 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:

 

 

 

Schulen

 

Schulkostenbeiträge Grundschule

HHSt. 2110-6720

 

Haushaltssoll

1.200,00 EUR

Anordnungssoll

8.729,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

7.529,00 EUR

 

 

Begründung:

Mehrausgaben aufgrund der einmaligen jährlichen Abrechnung mit anderen Schulträgern. Die genaue Anzahl der Schüler/innen, die auswärtige Schulen besuchen, stand zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht fest. 

 

 

 

Schulkostenbeiträge Gemeinschaftsschulen

HHSt. 2812-6720

 

Haushaltssoll

9.100,00 EUR

Anordnungssoll

114.773,00 EUR

Mehrausgabe

105.673,00 EUR

davon gedeckt durch Deckungsvermerk

93.101,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

12.572,00 EUR

 

 

Begründung: Mehrausgaben insbesondere durch den Zusammenschluss von Haupt- und Realschulen zu Gemeinschaftsschulen aufgrund der Schulgesetzgebung. Zusätzlich gilt auch hier die vorstehende Begründung.  

 

 

 

Laufende Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze

HHSt. 6300-5100

 

Haushaltssoll

25.000,00 EUR

Anordnungssoll

32.792,48 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

7.792,48 EUR

 

 

Begründung:

 

Die Mehrkosten sind insbesondere durch den Winterdienst entstanden. Bis März 2010 und bereits wieder ab Dezember 2010 war die Beschaffung von Streusalz erforderlich.

 

 

 

Unterhaltung der zentralen Ortsentwässerung

HHSt. 7000-5100

 

Haushaltssoll

10.000,00 EUR

Anordnungssoll

15.473,69 EUR

Mehrausgabe

5.473,69 EUR

davon gedeckt durch Deckungsvermerk

2.800,00 EUR

Genehmigungspflichtige Mehrausgabe

2.673,69 EUR

 

 

Begründung:

 

Mehrkosten insbesondere durch erforderliche Instandsetzungen und Reinigungen von Abwasserpumpen. 

 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

13.006,82 EUR

davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

von 2.500,00 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung

 

1.535,57 EUR

     

 

Zuführungen an Rücklagen (genehmigungsfreie Abschlussbuchungen):

Entschlammungsrücklage = 22,74 EUR, Abschreibungsrücklage = 761,78 EUR, Gebührenausgleichsrücklage = 10.686,73 EUR

 

11.471,25 EUR

damit sind noch genehmigungspflichtig

0,00 EUR

 

Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung mit dem Sachverhalt beschäftigt und empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltsüberschreitungen zu genehmigen.

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen genehmigt die im Haushaltsjahr 2010 Stand 31. Dezember 2010 entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 30.567,17 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500 EUR wird Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

11 Ja- Stimmen             

0   Nein- Stimmen             

1   Enthaltungen             

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner