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Auszug - Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2010
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bürgermeister Siegfried Winter verweist auf die Vorlage der Verwaltung und berichtet zum Sachverhalt. Im Haushaltsjahr 2010 sind mit Stand vom 31. Dezember 2010 (Jahresabschluss) die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten. Herr Christian Schütz erläutert die Haushaltsüberschreitungen detailliert.
Verwaltungshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 154.731,42 EUR |
davon
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1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)
| 96.132,34 EUR |
2. entfallen auf genehmigungsfreie Zuführungsbeträge des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt gemäß § 39 Abs. 3 (2): Sollüberschuss Verwaltungshaushalt = 3.275,35 EUR, Durchbuchung des Überschusses der Abwasserbeseitigung zwecks Zuführung an die Gebührenausgleichsrücklage (Grupp. 6891 = 10.225,44 EUR, Grupp. 8691 = 10.225,44 EUR)
| 23.726,23 EUR |
3. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung |
4.305,68 EUR |
damit sind noch genehmigungspflichtig |
30.567,17 EUR |
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Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen: |
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Schulen |
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Schulkostenbeiträge – Grundschule – HHSt. 2110-6720 |
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Haushaltssoll | 1.200,00 EUR |
Anordnungssoll | 8.729,00 EUR |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 7.529,00 EUR |
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Begründung: Mehrausgaben aufgrund der einmaligen jährlichen Abrechnung mit anderen Schulträgern. Die genaue Anzahl der Schüler/innen, die auswärtige Schulen besuchen, stand zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht fest. |
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Schulkostenbeiträge – Gemeinschaftsschulen – HHSt. 2812-6720 |
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Haushaltssoll | 9.100,00 EUR |
Anordnungssoll | 114.773,00 EUR |
Mehrausgabe | 105.673,00 EUR |
davon gedeckt durch Deckungsvermerk | 93.101,00 EUR |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 12.572,00 EUR |
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Begründung: Mehrausgaben insbesondere durch den Zusammenschluss von Haupt- und Realschulen zu Gemeinschaftsschulen aufgrund der Schulgesetzgebung. Zusätzlich gilt auch hier die vorstehende Begründung. |
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Laufende Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze HHSt. 6300-5100 |
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Haushaltssoll | 25.000,00 EUR |
Anordnungssoll | 32.792,48 EUR |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 7.792,48 EUR |
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Begründung: |
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Die Mehrkosten sind insbesondere durch den Winterdienst entstanden. Bis März 2010 und bereits wieder ab Dezember 2010 war die Beschaffung von Streusalz erforderlich. |
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Unterhaltung der zentralen Ortsentwässerung HHSt. 7000-5100 |
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Haushaltssoll | 10.000,00 EUR |
Anordnungssoll | 15.473,69 EUR |
Mehrausgabe | 5.473,69 EUR |
davon gedeckt durch Deckungsvermerk | 2.800,00 EUR |
Genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 2.673,69 EUR |
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Begründung: |
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Mehrkosten insbesondere durch erforderliche Instandsetzungen und Reinigungen von Abwasserpumpen. |
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Vermögenshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 13.006,82 EUR |
davon sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 2.500,00 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung |
1.535,57 EUR
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Zuführungen an Rücklagen (genehmigungsfreie Abschlussbuchungen): Entschlammungsrücklage = 22,74 EUR, Abschreibungsrücklage = 761,78 EUR, Gebührenausgleichsrücklage = 10.686,73 EUR
| 11.471,25 EUR |
damit sind noch genehmigungspflichtig | 0,00 EUR |
Der Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung mit dem Sachverhalt beschäftigt und empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltsüberschreitungen zu genehmigen. |
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen genehmigt die im Haushaltsjahr 2010 – Stand 31. Dezember 2010 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 30.567,17 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500 EUR wird Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja- Stimmen
0 Nein- Stimmen
1 Enthaltungen
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