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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen  

Bezeichnung: Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
Datum: Di, 29.03.2011 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Festellung der Beschlussfähigkeit, Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Verpflichtung eines Gemeindevertreters  
VO/2011-830  
Ö 3  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzungen vom 30.09.2010 und 02.12.2010      
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Nachbesetzung von Ausschüssen hier: Wahl von Ausschussmitgliedern und stellvertretenden Ausschussmitgliedern Wahl eines stellv. Ausschußvorsitzenden  
VO/2011-849  
Ö 7  
Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2010      
Ö 8  
Jahresrechnung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2010  
Enthält Anlagen
VO/2011-801  
Ö 9  
Aufstellung der 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden hier: Aufstellungsbeschluss/ Entwurf/ Auslegung  
Enthält Anlagen
VO/2011-829  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtsgebietes Hörnerkirchen besteht ein F-Plan. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 9. Änderung aufgestellt, die für die folgenden Gebiete Änderungen der Planung vorsieht:

 

a.  Gemeinde Osterhorn, Kloster / Brückenkamp;

b.  Gemeinde Westerhorn, Florastr. 18, Werksgeländer der Torfwerke;

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB);

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Ingenieurbüro Klütz und Collegen in Bokel beauftragt werden;

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen;

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

   
    29.03.2011 - Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1.       r die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtsgebietes Hörnerkirchen besteht ein F-Plan. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 9. Änderung aufgestellt, die für die folgenden Gebiete Änderungen der Planung vorsieht:

 

a.  Gemeinde Osterhorn, Kloster / Brückenkamp;

b.  Gemeinde Westerhorn, Florastr. 18, Werksgeländer der Torfwerke;

 

2.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB);

 

3.       Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Berden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Ingenieurbüro beauftragt werden;

 

4.       Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen;

 

5.       Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

11  Ja- Stimmen             

0   Nein- Stimmen             

1   Enthaltungen             

Ö 10  
Kernwegekonzept  
VO/2010-747  
Ö 11  
Aufstellung des B-Planes Nr. 12 - nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 10 und südwestleich der Gemeindestraße "Dorfstraße" a. Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit b. Satzungsbeschluss c. Feststellung des Planungsstandes nach § 33 BauGB zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes  
Enthält Anlagen
VO/2011-833  
Ö 12  
Bankettfräsarbeiten durch die Straßenmeisterei des Kreises Pinneberg hier: Abrechnung aus dem Jahr 2008      
Ö 13  
Erneuerung der Straßeneinläufe im Kreuzungsbereich L112/L114      
Ö 14  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 15  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
N 16     Grundstücksangelegenheiten      
N 17     Bauanträge      
               

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