Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung, Festellung der Beschlussfähigkeit, Festsetzung der Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Verpflichtung eines Gemeindevertreters | VO/2011-830 | |||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten) | ||||||
Ö 4 | Niederschrift über die Sitzungen vom 30.09.2010 und 02.12.2010 | ||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 6 | Nachbesetzung von Ausschüssen hier: Wahl von Ausschussmitgliedern und stellvertretenden Ausschussmitgliedern Wahl eines stellv. Ausschußvorsitzenden | VO/2011-849 | |||||
Ö 7 | Haushaltsüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2010 | ||||||
Ö 8 | Jahresrechnung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2010 | VO/2011-801 | |||||
Ö 9 | Aufstellung der 9. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der amtsangehörigen Gemeinden hier: Aufstellungsbeschluss/ Entwurf/ Auslegung | VO/2011-829 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
a. Gemeinde Osterhorn, Kloster / Brückenkamp; b. Gemeinde Westerhorn, Florastr. 18, Werksgeländer der Torfwerke;
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29.03.2011 - Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen | |||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss:
1. Für die Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtsgebietes Hörnerkirchen besteht ein F-Plan. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 9. Änderung aufgestellt, die für die folgenden Gebiete Änderungen der Planung vorsieht:
a. Gemeinde Osterhorn, Kloster / Brückenkamp; b. Gemeinde Westerhorn, Florastr. 18, Werksgeländer der Torfwerke;
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB);
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Ingenieurbüro beauftragt werden;
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen;
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
11 Ja- Stimmen 0 Nein- Stimmen 1 Enthaltungen |
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Ö 10 | Kernwegekonzept | VO/2010-747 | |||||
Ö 11 | Aufstellung des B-Planes Nr. 12 - nordöstlich des Bebauungsplanes Nr. 10 und südwestleich der Gemeindestraße "Dorfstraße" a. Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit b. Satzungsbeschluss c. Feststellung des Planungsstandes nach § 33 BauGB zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes | VO/2011-833 | |||||
Ö 12 | Bankettfräsarbeiten durch die Straßenmeisterei des Kreises Pinneberg hier: Abrechnung aus dem Jahr 2008 | ||||||
Ö 13 | Erneuerung der Straßeneinläufe im Kreuzungsbereich L112/L114 | ||||||
Ö 14 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||
Ö 15 | Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten) | ||||||
N 16 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||
N 17 | Bauanträge | ||||||
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