Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Festsetzung der Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten) | ||||||
Ö 3 | Niederschrift über die Sitzung vom 10.03.2010 | ||||||
Ö 4 | Bericht des Auschussvorsitzenden | ||||||
Ö 5 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||
Ö 6 | Strassen und Wege - Beseitigung der Winterschäden (Florastrasse) | ||||||
Ö 7 | Sanierung des Gehweges "Am Beek" | ||||||
Ö 8 | Anbau Lindenhof | ||||||
Ö 9 | Sanierung Feuerwehrgerätehaus | ||||||
Ö 10 | Aufstellung des B-Planes Nr. 10 | VO/2010-615 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
4.1 Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit:
Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung, über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen gemäß Vorschlag des Planungsbüros zu beschließen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
4.2 Satzungsbeschluss
Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen:
Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 84 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.01.2009 beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Westerhorn für den Bereich Ecke Dorfstraße / Ecke Florastraße als Satzung und die Begründung wird gebilligt. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.
4.3 Feststellung des Planungsstandes nach § 33 Baugesetzbuch zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes
Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Vorweg-Genehmigungsreife / den Stand nach § 33 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Westerhorn festzustellen.
Keine / Folgende Personen sind wegen eines Ausschließungstatbestandes nach § 22 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen:
|
|||||||
05.07.2010 - Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
4.1 Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit:
Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung, über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen gemäß Vorschlag des Planungsbüros zu beschließen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
4.2 Satzungsbeschluss
Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen:
Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 84 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.01.2009 beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Westerhorn für den Bereich Ecke Dorfstraße / Ecke Florastraße als Satzung und die Begründung wird gebilligt. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.
4.3 Feststellung des Planungsstandes nach § 33 Baugesetzbuch zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes
Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Vorweg-Genehmigungsreife / den Stand nach § 33 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Westerhorn festzustellen.
Keine Personen sind wegen eines Ausschließungstatbestandes nach § 22 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen. Abstimmungsergebnis:
4.1 Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit:
einstimmig
4.2 Satzungsbeschluss
einstimmig
4.3 Feststellung des Planungsstandes nach § 33 Baugesetzbuch zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes
einstimmig
|
|||||||
07.07.2010 - Gemeindevertretung Westerhorn | |||||||
Ö 5 - (offen) | |||||||
Beschluss:
5.1 Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit:
Die Gemeindevertretung beschließt über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen gemäß Vorschlag des Planungsbüros. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
5.2 Satzungsbeschluss
Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 84 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.01.2009 beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Westerhorn für den Bereich Ecke Dorfstraße / Ecke Florastraße als Satzung und die Begründung wird gebilligt. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.
5.3 Feststellung des Planungsstandes nach § 33 Baugesetzbuch zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes
Die Gemeindevertretung beschließt, die Vorweg-Genehmigungsreife / den Stand nach § 33 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Westerhorn festzustellen.
Keine Personen sind wegen eines Ausschließungstatbestandes nach § 22 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.
Abstimmungsergebnis zu 5.1: einstimmig
Abstimmungsergebnis zu 5.2: Einstimmig
Abstimmungsergebnis zu 5.3: Einstimmig
|
|||||||
Ö 11 | Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten) | ||||||
N 12 | Bauanträge | ||||||
N 13 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76