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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn  

Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
Gremium: Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
Datum: Mo, 05.07.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Bahnhofstraße 25, 25364 Westerhorn

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 3  
Niederschrift über die Sitzung vom 10.03.2010      
Ö 4  
Bericht des Auschussvorsitzenden      
Ö 5  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 6  
Strassen und Wege - Beseitigung der Winterschäden (Florastrasse)      
Ö 7  
Sanierung des Gehweges "Am Beek"      
Ö 8  
Anbau Lindenhof      
Ö 9  
Sanierung Feuerwehrgerätehaus      
Ö 10  
Aufstellung des B-Planes Nr. 10  
Enthält Anlagen
VO/2010-615  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

4.1 Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit:

 

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung, über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen gemäß Vorschlag des Planungsbüros zu beschließen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4.2 Satzungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 84 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.01.2009 beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Westerhorn für den Bereich Ecke Dorfstraße / Ecke Florastraße als Satzung und die Begründung wird gebilligt. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.

 

4.3 Feststellung des Planungsstandes nach § 33 Baugesetzbuch zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes

 

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Vorweg-Genehmigungsreife / den Stand nach § 33 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Westerhorn festzustellen.

 

Keine / Folgende Personen sind wegen eines Ausschließungstatbestandes nach § 22 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen:

 

   
    05.07.2010 - Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

4.1 Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit:

 

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung, über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen gemäß Vorschlag des Planungsbüros zu beschließen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4.2 Satzungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 84 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.01.2009 beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Westerhorn für den Bereich Ecke Dorfstraße / Ecke Florastraße als Satzung und die Begründung wird gebilligt. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.

 

4.3 Feststellung des Planungsstandes nach § 33 Baugesetzbuch zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes

 

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Vorweg-Genehmigungsreife / den Stand nach § 33 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Westerhorn festzustellen.

 

Keine Personen sind wegen eines Ausschließungstatbestandes nach § 22 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

4.1 Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit:

 

einstimmig

 

4.2 Satzungsbeschluss

 

einstimmig

 

4.3 Feststellung des Planungsstandes nach § 33 Baugesetzbuch zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes

 

einstimmig

 

   
    07.07.2010 - Gemeindevertretung Westerhorn
    Ö 5 - (offen)
    Beschluss:

Beschluss:

 

5.1 Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit:

 

Die Gemeindevertretung beschließt über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen gemäß Vorschlag des Planungsbüros. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

5.2 Satzungsbeschluss

 

Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 84 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.01.2009 beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Westerhorn für den Bereich Ecke Dorfstraße / Ecke Florastraße als Satzung und die Begründung wird gebilligt. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.

 

 

5.3 Feststellung des Planungsstandes nach § 33 Baugesetzbuch zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Vorweg-Genehmigungsreife / den Stand nach § 33 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Westerhorn festzustellen.

 

Keine Personen sind wegen eines Ausschließungstatbestandes nach § 22 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis zu 5

Abstimmungsergebnis zu 5.1:

einstimmig

 

 

Abstimmungsergebnis zu 5.2:

Einstimmig

 

 

Abstimmungsergebnis zu 5.3:

Einstimmig

 

 

Ö 11  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
N 12     Bauanträge      
N 13     Grundstücksangelegenheiten      
               

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