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Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 10
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Ausschussvorsitzender Alfred Marx weist auf die Vorlage der Verwaltung hin. Im Rahmen der Offenlegung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 10 der Gemeinde Westerhorn für den Bereich Ecke Dorfstraße / Florastraße sind verschiedene Stellungnahmen eingegangen. Hierfür sind Vorschläge zur Abwägung durch das Ingenieurbüro Klütz und Collegen vorbereitet worden, die im einzelnen durch den Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr durchgesprochen wurden, Änderungswünsche ergaben sich nicht, da die Sachlage in allen Punkten klar ist. Der Hinweis des Wasserverbandes Krempermarsch auf das Vorhandensein einer Hauptleitung im südlichen Bereich des B-Planes direkt an der Ecke Dorfstraße / Florastraße wurde in die Planunterlagen eingearbeitet und in den textlichen Festsetzungen unter Punkt 4 als Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt.
Beschlussvorschlag:
4.1 Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit:
Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung, über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen gemäß Vorschlag des Planungsbüros zu beschließen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
4.2 Satzungsbeschluss
Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen:
Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 84 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.01.2009 beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Westerhorn für den Bereich Ecke Dorfstraße / Ecke Florastraße als Satzung und die Begründung wird gebilligt. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.
4.3 Feststellung des Planungsstandes nach § 33 Baugesetzbuch zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes
Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Vorweg-Genehmigungsreife / den Stand nach § 33 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Westerhorn festzustellen.
Keine Personen sind wegen eines Ausschließungstatbestandes nach § 22 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.
Abstimmungsergebnis:
4.1 Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit:
einstimmig
4.2 Satzungsbeschluss
einstimmig
4.3 Feststellung des Planungsstandes nach § 33 Baugesetzbuch zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes
einstimmig
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