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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2010-615  

Betreff: Aufstellung des B-Planes Nr. 10
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn Vorberatung
05.07.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
07.07.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Westerhorn für den Bereich Ecke Dorfstraße / Ecke Florastraße ist soweit abgeschlossen, dass von der Gemeindevertretung der Satzungsbeschluss gefasst werden könnte. Bis zum 30.06..2010 wurde der Bebauungsplan Nr. 10 öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Bebauungsplan Nr. 10 entwickelt sich aus der 8. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes. Da dieser Flächennutzungsplan sich momentan noch in Aufstellung befindet und insofern noch nicht rechtskräftig ist, ist eine Genehmigung durch das Innenministerium erforderlich.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

4.1 Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit:

 

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung, über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen gemäß Vorschlag des Planungsbüros zu beschließen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4.2 Satzungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 84 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.01.2009 beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Westerhorn für den Bereich Ecke Dorfstraße / Ecke Florastraße als Satzung und die Begründung wird gebilligt. Der Bebauungsplan ist anzuzeigen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.

 

4.3 Feststellung des Planungsstandes nach § 33 Baugesetzbuch zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes

 

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr der Gemeinde Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Vorweg-Genehmigungsreife / den Stand nach § 33 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Westerhorn festzustellen.

 

Keine / Folgende Personen sind wegen eines Ausschließungstatbestandes nach § 22 GO von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen:

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Abwägungsunterlagen B-Plan Nr. 10

Planzeichnung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Abwaegung_Westerhorn_B10 (216 KB)      
Anlage 3 2 Planzeichnung_Westerhorn_B10 (165 KB)      
Anlage 4 3 Festsetzungen_Westerhorn_B10 (7 KB)      
Anlage 1 4 Begruendung_Westerhorn_B10_01.07.10 (159 KB)      

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