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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen  

Bezeichnung: Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen
Datum: Di, 31.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgerstube Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 7, 25364 Brande-Hörnerkirchen
Zusatz: gemeinsame Sitzung des Bau- und Wegeausschusses und des Umweltausschusses !!!

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Niederschrift über die Sitzung a) Umweltausschuss vom 26.02.2021 b) Bau- und Wegeausschuss vom 22.04.2021 und vom 01.06.2021  
SI/BaAB/0047/21  
Ö 4  
Bericht des Vorsitzenden a) Umweltausschuss b) Bau- und Wegeausschuss      
Ö 5  
Anfragen an die Verwaltung      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde (max. 15 Minuten)      
Ö 7  
Vorbereitung zur Planung des Bebauungsplanes Nr. 15      
Ö 8  
Vorbereitung zur Planung des Bebauungsplanes Nr. 16      
Ö 9  
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34 a) Zustimmung zum Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen b) Aufstellungsbeschluss c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2021-231  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag und

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
 

  1. Dem formlosen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes Brande-Hörnerkirchen für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34, Gemarkung Brande-Hörnerkirchen, Flur 4, Flurstücke 10/15, 10/22, betreffend das Flurstück 10/38 vom 01.07.2021 wird zugestimmt. 
  2. Zu dem bestehenden F-Plan der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wird für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34 die 5. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Wohnmobilstellplätze für die gewachsene Nachfrage

- auswärtige Kaufkraft in den Ort und die Region ziehen

- Kunden für die Tennishalle und die Kegelanlage gewinnen

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Der Entwurf der 5.  Änderung des F-Planes für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34 in Brande-Hörnerkirchen und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt
  3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet  einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

   
    31.08.2021 - Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen
    Ö 9 - (offen)
   

Beschlussvorschlag und

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
 

  1. Dem formlosen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes Brande-Hörnerkirchen für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34, Gemarkung Brande-Hörnerkirchen, Flur 4, Flurstücke 10/15, 10/22, betreffend das Flurstück 10/38 vom 01.07.2021 wird zugestimmt. 
  2. Zu dem bestehenden F-Plan der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wird für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34 die 5. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Wohnmobilstellplätze für die gewachsene Nachfrage

- auswärtige Kaufkraft in den Ort und die Region ziehen

- Kunden für die Tennishalle und die Kegelanlage gewinnen

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Der Entwurf der 5.  Änderung des F-Planes für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34 in Brande-Hörnerkirchen und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt
  3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet  einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

   
    13.09.2021 - Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
    Ö 13 - geändert beschlossen
   

Beschluss:
 

  1. Dem formlosen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes Brande-Hörnerkirchen für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34, Gemarkung Brande-Hörnerkirchen, Flur 4, Flurstücke 10/15, 10/22, betreffend das Flurstück 10/38 vom 01.07.2021 wird zugestimmt. 
  2. Zu dem bestehenden F-Plan der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wird für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34 die 5. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Wohnmobilstellplätze für die gewachsene Nachfrage

- auswärtige Kaufkraft in den Ort und die Region ziehen

- Kunden für die Tennishalle und die Kegelanlage gewinnen

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Der Entwurf der 5.  Änderung des F-Planes für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34 in Brande-Hörnerkirchen und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt
  3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet  einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
  4. mtliche Planungskosten sowie eventuell entstehenden Kosten für im Rahmen der Bauleitplanung zu erstellende Gutachten und/oder Analysen werden über einen kurzfristig abzuschließenden städtebaulichen Vertrag reguliert, der die Gemeinde von Kosten für dieses Verfahren freihält

 

 

Abstimmungsergebnis zu 1.:

 

Ja- Stimmen:

10

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Abstimmungsergebnis zu 2. 6..:

 

Ja- Stimmen:

10

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

Ö 10  
Pflege von Restflächen für die Entwässerung am Hegebusch      
Ö 11  
Meldung von Straßen und Wegen an den Wegeunterhaltungsverband (WUV)      
Ö 12  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 13  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
N 14     Grundstücksangelegenheiten      
N 15     Bauanträge      
Ö 16  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

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