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Auszug - Vorbereitung zur Planung des Bebauungsplanes Nr. 15
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Wortprotokoll |
- Die Anwesenden werden anhand einer Tischvorlage über den aktuellen Sachstand des B-Planes Nr. 15 „Wohnpark im Grünen“ informiert. Zunächst folgen anhand einer Tabelle Information über den Verfahrensstand der Bauleitplanung.
- Im Juni und Juli diesen Jahres wurden diverse Gespräche mit dem Planungsbüro Butzlaff und Tewes für den aktuellen Stand der Bebauung geführt – Im Ergebnis wird festgehalten: ein Teil der Bebauung hinter den Grundstücken der Kirche sowie der Kirchenstraße soll mit sogenannten „Tiny Houses“ erfolgen, daran anschließend bis an den Kösterpool mit Einzel- bzw. Doppelhausbebauung und im hinteren Bereich der Grundstücke an der Steinstraße eine dichtere Bebauung mit Mehrfamilienhäusern mit verschieden großen Wohneinheiten.
- Die notwendige Bestandsvermessung (Lampen, Abläufe, Wasserschieber, Hydranten, Kanalschächte, Einfriedigungen, Hochborde, Tiefborde, Zufahrten, Zugänge, Bäume an 0,10 m Durchmesser, Geländehöhe usw.) – ist in Auftrag gegeben worden.
- Das wasserwirtschaftliches Konzept ist ebenfalls in Auftrag gegeben worden an das Ingenieurbüro Sass und Kollegen, der Ingenieurvertrag wurde beidseitig (Gemeinde und Büro) unterschrieben. Ergebnisse liegen noch nicht vor, sind aber wichtig für den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss;
- ein Gespräch mit der unteren Forstbehörde wurde vor Ort wegen des Waldausgleiches der Fläche am Kösterpool geführt, Herr Sürsen hat einen Waldausgleich im Verhältnis 1:1 in Aussicht gestellt.
- Das notwendige Geruchsimmissionsgutachten (in Form einer Erweiterung des vorhandenen Gutachtens vom B-Plan Nr. 14 – EDEKA) wurde in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen vor und können im weiteren Verfahren verwendet werden. Das Gutachten führt zu keinen wesentlichen Einschränkungen in der gewünschten Planung.
- Das bodenhygienisches Erkundungskonzept inkl. Bewertung des Altstandortes Steinstr. 5 und der Altablagerung BHÖ-01, hierbei handelt es sich um den ehemaligen Schrottplatz aus den 50er Jahren, ist inzwischen fertig gestellt worden. Hiermit sollen die Auswirkungen der altlastenrelevanten Nutzungen untersucht und die bodenschutzrechtlich zu formulierenden Verdachtsbestätigungen bzw. Verdachtsentkräftungen ermöglicht werden. Hierfür sind allerdings weitere, nicht altlastenspezifische Erkundungen für die Erstellung der Auswirkungsprognose für die Erschließungs- und Bauphase sowie die anschließende Betriebsphase nach Fertigstellung notwendig und vorgesehen.
- Nach diesen vorbereitenden Maßnahmen sollte zeitnah der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss mit der anschließenden Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die dazugehörende Auslegung und Bürgerbeteiligung gefasst werden, um rechtzeitig den Satzungsbeschluss zu fassen, der wiederum notwendig ist, damit der Vertrag bis zum 31.12.2021 erfüllt werden kann.
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