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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34 a) Zustimmung zum Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen b) Aufstellungsbeschluss c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss   

Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 9
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 31.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Bürgerstube Brande-Hörnerkirchen
Ort: Steinstraße 7, 25364 Brande-Hörnerkirchen
Zusatz: gemeinsame Sitzung des Bau- und Wegeausschusses und des Umweltausschusses !!!
VO/2021-231 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34
a) Zustimmung zum Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen
b) Aufstellungsbeschluss
c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Unter Hinweis auf die von der Verwaltung erstellte Vorlage stellt Herr Jens Fischer den Sachstand dar und bittet um Abstimmung zu den einzelnen Punkten in den Beschlussvorschlägen. Abgestimmt wird jeweils einzeln zu den Punkten 1 und 2 sowie gemeinsam über die Punkte 3 bis 5. Der Gemeinde werden in allen Fällen einstimmig die folgenden Beschlussvorschläge unterbreitet:

 


Beschlussvorschlag und

Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
 

  1. Dem formlosen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes Brande-Hörnerkirchen für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34, Gemarkung Brande-Hörnerkirchen, Flur 4, Flurstücke 10/15, 10/22, betreffend das Flurstück 10/38 vom 01.07.2021 wird zugestimmt. 
  2. Zu dem bestehenden F-Plan der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wird für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34 die 5. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Wohnmobilstellplätze für die gewachsene Nachfrage

- auswärtige Kaufkraft in den Ort und die Region ziehen

- Kunden für die Tennishalle und die Kegelanlage gewinnen

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Der Entwurf der 5.  Änderung des F-Planes für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34 in Brande-Hörnerkirchen und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt
  3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet  einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

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