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Vorlage - VO/2021-231
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Sachverhalt:
Am 01.07.2021 stellte die Hörnerkirchen Grundstücks GbR einen formlosen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes Brande-Hörnerkirchen für den hinteren Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34, Gemarkung Brande-Hörnerkirchen, Flurstück 10/15, 10/22, betreffend jedoch Flurstück 10/38. Der Sachverhalt wurde bereits in der letzten Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde ausführlich vorgestellt und befürwortet.
Der Planungsanlass wird wie folgt dargestellt:
Für den rückwärtigen Bereich des Grundstücks Rosentwiete 34 wurde ein Bauantrag gestellt
für die Umnutzung der Freiflächen zu einem Wohnmobilstellplatz mit 9 Stellplätzen. Mit dieser Anlage soll dem Trend des individuellen Urlaubs im Inland folgend ein Angebot geschaffen werden. Damit werden Tourismus und Erholung in der Region gefördert. Angrenzend an die vorhandene Tennishalle sollen ausschließlich Stellflächen für Wohnmobile geschaffen werden, Stellmöglichkeiten für Zelte oder Wohnwagen sind nicht vorgesehen. Eine Genehmigung des Bauantrages konnte vom Kreis Pinneberg mit Verweis auf das Schreiben des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) vom 24.02.2021 nicht in Aussicht gestellt werden. Danach ist eine Campingnutzung baurechtlich nur auf den dafür vorgesehenen Flächen zulässig. Das heißt, jeder neue Campingplatz bedarf einer Bauleitplanung bzw. es ist die Änderung des Flächennutzungsplans als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Campingplatz erforderlich.
Entwicklungsziele des beantragten Projektes in Brande-Hörnerkirchen sind:
- Wohnmobilstellplätze für die gewachsene Nachfrage
- Auswärtige Kaufkraft in den Ort und die Region ziehen
- Kunden für die Tennishalle und die Kegelanlage gewinnen.
Der rd. 0,11 ha große Änderungsbereich befindet sich in der südlichen Ortslage der Gemeinde
Brande-Hörnerkirchen und wird begrenzt
im Nordwesten und Südwesten durch landwirtschaftliche Flächen,
im Nordosten durch eine Stellplatzanlage mit angrenzenden Gebäuden einer ehemaligen
Gaststätte,
im Südosten durch eine Tennishalle.
Bei dem Änderungsbereich handelt es sich um eine Freifläche (Rasen). Er wird im Südwesten und Nordwesten durch einen begrünten Sichtschutzwall begrenzt.
Inzwischen liegen alle notwendigen Unterlagen vor, um den Aufstellungsbeschluss und zeitgleich den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen, um die nächsten Schritte in der Bauleitplanung einzuleiten.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen der Bau- und Wegeausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag und
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
- Dem formlosen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes Brande-Hörnerkirchen für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34, Gemarkung Brande-Hörnerkirchen, Flur 4, Flurstücke 10/15, 10/22, betreffend das Flurstück 10/38 vom 01.07.2021 wird zugestimmt.
- Zu dem bestehenden F-Plan der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wird für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34 die 5. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Wohnmobilstellplätze für die gewachsene Nachfrage
- auswärtige Kaufkraft in den Ort und die Region ziehen
- Kunden für die Tennishalle und die Kegelanlage gewinnen
- Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Der Entwurf der 5. Änderung des F-Planes für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes Rosentwiete 34 in Brande-Hörnerkirchen und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Sämtliche Planungskosten sowie eventuell entstehenden Kosten für im Rahmen der Bauleitplanung zu erstellende Gutachten und/oder Analysen werden über einen kurzfristig abzuschließenden städtebaulichen Vertrag reguliert, der die Gemeinde von Kosten für dieses Verfahren freihält.
Anlage/n:
Planzeichnung und Begründung
Formloser Antrag
Erlass Campingnutzung
gez. Lichy
Fachbereichsleitung
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76