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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses Barmstedt  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
Gremium: Bauausschuss Barmstedt
Datum: Mo, 01.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:52 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Festsetzung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 25.01.2016  
SI/BAU/0026/15  
Ö 5  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 6  
2. Änderung des B-Planes Nr. 55 hier: Straßenname, Vorschlag der SPD-Fraktion  
VO/2016-024  
Ö 7  
2. Änderung des B-Planes Nr. 55 der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der Straße "Am Wasserwerk", östlich "Nappenhorn", westlich der "Grossendorfer Straße" und nördlich "Der neue Weg" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2016-023  
Ö 8  
3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für folgende Bereiche: - Gewerbe Nord/östlich Lutzhorner Landstr./nördlich Friedhof - Nahversorgung Nord/Wohngebietserweiterung/westlich Lutzhorner Landstr. - Regenrückhaltung B-46/östlichWeidkamp - Endwidmung Bahnfläche/An der Bahn/VCP - Umwandlung SO Altenheim/Brunnenstraße - Umwandlung SO Rathaus/Bahnhofstraße - Umwandlung SO Schule/SO Einzelhandel/Aug.-Christen-Str. - SO Altenheim/Marktstraße hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2015-215  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 3. Änderung aufgestellt, die für folgende Gebiete folgende Änderungen vorsieht:

 

  1. Nördlich des Friedhofes und östlich der Lutzhorner Landstraße soll in absehbarer Zeit eine schon heute dringend benötigte Gewerbefläche ausgewiesen werden.
  2. Im westlichen Bereich der Lutzhorner Landstraße (höhe der Straße „Am Friedhof“) ist vorgesehen, weitere Wohnbauflächen auszuweisen. Im Bereich Steinmoor sind aufgrund der alten Planung noch ausreichende Flächen vorhanden. Bisher war ein Zugriff darauf leider nicht möglich. Weiterhin ist in diesem Bereich eine Fläche für die Nahversorgung vorgesehen.
  3. Östlich des Weidkamps ist zur Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 46 a eine Regenrückhaltung entstanden. Diese ist planerisch nachzutragen.
  4. In der Straße „An der Bahn“ ist zurzeit eine Sondergebietsfläche für den Eisenbahnverkehr ausgewiesen. Diese ist für den Bereich des Kindergartens und der Rettungswache entsprechend umzuwandeln. Die für den VCP vorgesehene Fläche wird als Wohngebiet ausgewiesen, um die Möglichkeit einer ggf. späteren Umnutzung offenzuhalten.
  5. Das ehemalige Seniorenheim nördlich der Brunnenstraße, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Johannisstraße wurde bereits veräußert und wird heute als Wohnbaufläche genutzt.
  6. Die Fläche der AKN östlich der August-Christen-Straße, südlich der Bahnlinie und westlich der Schulsportanlage Schulstraße (bisheriges „Spanisches Zentrum“) ist derzeit als Schulerweiterungsfläche festgelegt. Durch die neuesten Entwicklungen kann bzw. soll dort die Möglichkeit zur Ansiedlung eines Einzelhandelsunternehmens geschaffen werden. Die bisherige Gewerbefläche wird als Schulerweiterungsfläche ausgewiesen, steht allerdings unter Bestandsschutz.
  7. Das Sondergebiet für öffentliche Verwaltung (ehemaliges Rathaus) westlich der Bahnhofstraße ist aufgrund der tatsächlichen Wohnnutzung anzupassen.
  8. Der Neubau des Seniorenheimes südlich der Marktstraße, westlich der Feuerwache und südöstlich des Freibades ist planerisch mit aufzunehmen. Hier könnte bei dieser Gelegenheit auch über eine zukünftige Nutzung der Feuerwache nachgedacht werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

und Aufforderungen zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine Öffentlichkeits-veranstaltung erfolgen. 

 

 

   
    31.08.2015 - Bauausschuss Barmstedt
    Ö 8 - (offen)
   
   
    02.11.2015 - Bauausschuss Barmstedt
    Ö 9 - (offen)
   
   
    01.02.2016 - Bauausschuss Barmstedt
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 3. Änderung aufgestellt, die für folgende Gebiete folgende Änderungen vorsieht:

  1. rdlich des Friedhofes und östlich der Lutzhorner Landstraße soll in absehbarer Zeit eine schon heute dringend benötigte Gewerbefläche ausgewiesen werden.
  2. Im westlichen Bereich der Lutzhorner Landstraße (höhe der Straße „Am Friedhof“) ist vorgesehen, weitere Wohnbauflächen auszuweisen. Im Bereich Steinmoor sind aufgrund der alten Planung noch ausreichende Flächen vorhanden. Bisher war ein Zugriff darauf leider nicht möglich. Weiterhin ist in diesem Bereich eine Fläche für die Nahversorgung vorgesehen.
  3. Östlich des Weidkamps ist zur Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 46 a eine Regenrückhaltung entstanden. Diese ist planerisch nachzutragen.
  4. In der Straße „An der Bahn“ ist zurzeit eine Sondergebietsfläche für den Eisenbahnverkehr ausgewiesen. Diese istr den Bereich des Kindergartens und der Rettungswache entsprechend umzuwandeln. Die für den VCP vorgesehene Fläche wird als Wohngebiet ausgewiesen, um die Möglichkeit einer ggf. späteren Umnutzung offenzuhalten.
  5. Das ehemalige Seniorenheim nördlich der Brunnenstraße, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Johannisstraße wurde bereits veräert und wird heute als Wohnbaufläche genutzt.
  6. Die Fläche der AKN östlich der August-Christen-Straße, südlich der Bahnlinie und westlich der Schulsportanlage Schulstraße (bisheriges „Spanisches Zentrum“) ist derzeit als Schulerweiterungsfläche festgelegt. Durch die neuesten Entwicklungen kann bzw. soll dort die Möglichkeit zur Ansiedlung eines Einzelhandelsunternehmens geschaffen werden. Die bisherige Gewerbefläche wird als Schulerweiterungsfläche ausgewiesen, steht allerdings unter Bestandsschutz.
  7. Das Sondergebiet für öffentliche Verwaltung (ehemaliges Rathaus) westlich der Bahnhofstraße ist aufgrund der tatsächlichen Wohnnutzung anzupassen.
  8. Der Neubau des Seniorenheimes südlich der Marktstraße, westlich der Feuerwache und süstlich des Freibades ist planerisch mit aufzunehmen. Hier könnte bei dieser Gelegenheit auch über eine zukünftige Nutzung der Feuerwache nachgedacht werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderungen zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen. 

 

Über die Teilflächen 1 bis 5, 7 und 8 wurde im Block abgestimmt:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Über die Teilfläche 6 wurde einzeln abgestimmt:

Abstimmungsergebnis hierfür:

 

5 Ja-Stimmen

3 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

Ö 9  
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für den Bereich südlich der Kreisstraße 18, westlich der Kreisstraße 2 (Lutzhorner Landstraße), nördlich Großendorfer Heide, östlich Staatsforst/Großen Kamp; hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2015-214  
Ö 10  
Antrag der SPD-Fraktion zur Änderung des Flächennutzungsplanes  
Enthält Anlagen
VO/2016-022  
N 11     Grundstücksangelegenheiten      
Ö 12  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

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