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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für folgende Bereiche: - Gewerbe Nord/östlich Lutzhorner Landstr./nördlich Friedhof - Nahversorgung Nord/Wohngebietserweiterung/westlich Lutzhorner Landstr. - Regenrückhaltung B-46/östlichWeidkamp - Endwidmung Bahnfläche/An der Bahn/VCP - Umwandlung SO Altenheim/Brunnenstraße - Umwandlung SO Rathaus/Bahnhofstraße - Umwandlung SO Schule/SO Einzelhandel/Aug.-Christen-Str. - SO Altenheim/Marktstraße hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 01.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:52 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2015-215 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für folgende Bereiche:
- Gewerbe Nord/östlich Lutzhorner Landstr./nördlich Friedhof
- Nahversorgung Nord/Wohngebietserweiterung/westlich Lutzhorner Landstr.
- Regenrückhaltung B-46/östlich Weidkamp
- Endwidmung Bahnfläche/An der Bahn/VCP
- Umwandlung SO Altenheim/Brunnenstraße
- Umwandlung SO Rathaus/Bahnhofstraße
- Umwandlung SO Schule/SO Einzelhandel/Aug.-Christen-Str.
- SO Altenheim/Marktstraße
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Uwe Dieckmann
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Ortwin Schmidt weist zunächst auf die erstellte Vorlage hin und erläutert diese im Einzelnen. Danach stellt Frau Nachtmann vom Stadtplanungsbüro die im Entwurf dargestellten Teilflächen Nummern 1 bis 8 vor. In einigen Fällen handelt es sich um notwendige Nachbesserungen, in denen Bauvorhaben bereits durchgeführt worden sind, die planerische Festsetzung im Flächennutzungsplan jedoch noch nicht stattfand. Die Fraktionen haben sich in ihren letzten Sitzungen ausführlich mit diesem Thema befasst und stellen nachfolgend ihre Wünsche und Bedenken vor:

Herr Helmut Welk begrüßt zunächst die Planungen und spricht die Teilfläche 6 östlich der August-Christen-Stre an. Diese ist seiner Meinung nach ausreichend für einen Nahversorger und entsprechende Stellplätze.

Herr Hans-Christian Hansen begrüßte ebenfalls die Planungen, die allerdings seiner Meinung nach noch weitgehend genug ist, spricht hierbei die Konsequenzen für die Stadt Barmstedt bei der Gewerbeausweisung an. Herr Hansennnte sich weitere Ausweisungen von Wohnbauflächen westlich des geplanten Gewerbegebietes vorstellen, Abstandsflächen undrmschutzmaßnahmen zu Gewerbe- und Mischgebietsausweisungen sind bei den Bauleitplanungen möglich.

Herr Peter Gottschalk weist in seinen Ausführungen auf die Vorgaben der Landesplanung hin, die die Planung von Gewerbegebieten geschlossen und relativ ortsnah sieht, um eine Zersiedelung zu verhindern. Des Weiteren sind im jetzigen Flächennutzungsplan westlich bereits Flächen für Wohnbauentwicklung vorhanden.

Frau Quoirin-Nebel könnte sich die Unterbringung einer Kindertagesstäte auf der Teilfläche 2 vorstellen unter dem Hinweis, dass die Einplanung von KiTas auch in Wohngebiete möglich ist. Der Nahversorger ist ihrer Meinung nach an der August-Christen-Straße wesentlich besser untergebracht. Allerdings müssten hier genauere Planunterlagen vorliegen, um die weitere Planung alternativ an der Lutzhorner Landstraße oder auf ähnlichen Flächen zu beurteilen und um Konkurrenz zu den vorhandenen Märkten zu vermeiden.

Herr Axel Schmidt betrachtet die Teilfläche 2 kritisch, weist im Rahmen der Teilfläche 6 an der August-Christen-Straße auf die Eigentumsverhältnisse hin und hält es für sehr vage, dass diese das Eigentum aufgeben und somit die Stadt keine Handhabe für die Durchführung der weiteren Planung in diesem Bereich hat. Er schlägt vor, über diese Teilfläche extra abzustimmen.

Herr Ernst-Reimer Sass spricht sich für die Gewerbeentwicklung im Norden der Stadt aus und weiterhin auch für die weitere Planung im Bereich der Teilfläche 6, denn private Interessen sind seiner Meinung nach öfter betroffen und die Möglichkeit, sich weiter zu entwickeln, sollte gegeben sein.

Herrn Stephan Ritter ist das geplante Gewerbegebiet zu dicht an der Stadt belegen und fordert einen Standort an der K 18. Herr Ortwin Schmidt informiert darüber, dass es sich bei der Planung des Gewerbestandortes eher um einen Kompromiss handelt, der auch von der Landesplanung genehmigt wird, hält eine Weiterplanung in beiden Richtungen für möglich. Frau Quoirin-Nebel berichtet, dass Lärmschutz im Bauleitplanverfahren planbar ist und weist darauf hin, ein Entwicklungskonzept für die weitere Planung im Norden zu erarbeiten. Herr Peter Gottschalk spricht sich für die Ausweisung eines Sondergebietes Einzelhandel jeweils an der August-Christen-Straße und an der Lutzhorner Landstraße aus. Im Rahmen der Eigentumsverhältnisse kann so kein Standort verhindert werden. Herr Axel Schmidt nnte sich vorstellen, die Flächen SO-E und W aufgrund von Lärmschutz auf der Teilfläche 2 zu tauschen.


Beschlussvorschlag:

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 3. Änderung aufgestellt, die für folgende Gebiete folgende Änderungen vorsieht:

  1. rdlich des Friedhofes und östlich der Lutzhorner Landstraße soll in absehbarer Zeit eine schon heute dringend benötigte Gewerbefläche ausgewiesen werden.
  2. Im westlichen Bereich der Lutzhorner Landstraße (höhe der Straße „Am Friedhof“) ist vorgesehen, weitere Wohnbauflächen auszuweisen. Im Bereich Steinmoor sind aufgrund der alten Planung noch ausreichende Flächen vorhanden. Bisher war ein Zugriff darauf leider nicht möglich. Weiterhin ist in diesem Bereich eine Fläche für die Nahversorgung vorgesehen.
  3. Östlich des Weidkamps ist zur Erschließung des Bebauungsplanes Nr. 46 a eine Regenrückhaltung entstanden. Diese ist planerisch nachzutragen.
  4. In der Straße „An der Bahn“ ist zurzeit eine Sondergebietsfläche für den Eisenbahnverkehr ausgewiesen. Diese istr den Bereich des Kindergartens und der Rettungswache entsprechend umzuwandeln. Die für den VCP vorgesehene Fläche wird als Wohngebiet ausgewiesen, um die Möglichkeit einer ggf. späteren Umnutzung offenzuhalten.
  5. Das ehemalige Seniorenheim nördlich der Brunnenstraße, südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Johannisstraße wurde bereits veräert und wird heute als Wohnbaufläche genutzt.
  6. Die Fläche der AKN östlich der August-Christen-Straße, südlich der Bahnlinie und westlich der Schulsportanlage Schulstraße (bisheriges „Spanisches Zentrum“) ist derzeit als Schulerweiterungsfläche festgelegt. Durch die neuesten Entwicklungen kann bzw. soll dort die Möglichkeit zur Ansiedlung eines Einzelhandelsunternehmens geschaffen werden. Die bisherige Gewerbefläche wird als Schulerweiterungsfläche ausgewiesen, steht allerdings unter Bestandsschutz.
  7. Das Sondergebiet für öffentliche Verwaltung (ehemaliges Rathaus) westlich der Bahnhofstraße ist aufgrund der tatsächlichen Wohnnutzung anzupassen.
  8. Der Neubau des Seniorenheimes südlich der Marktstraße, westlich der Feuerwache und süstlich des Freibades ist planerisch mit aufzunehmen. Hier könnte bei dieser Gelegenheit auch über eine zukünftige Nutzung der Feuerwache nachgedacht werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderungen zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen. 


 

Über die Teilflächen 1 bis 5, 7 und 8 wurde im Block abgestimmt:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Über die Teilfläche 6 wurde einzeln abgestimmt:

Abstimmungsergebnis hierfür:

 

5 Ja-Stimmen

3 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

Kontakt & Öffnungszeiten

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Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

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Fax: 04123 681-260
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