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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 2. Änderung des B-Planes Nr. 55 der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der Straße "Am Wasserwerk", östlich "Nappenhorn", westlich der "Grossendorfer Straße" und nördlich "Der neue Weg" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 01.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:52 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2016-023 2. Änderung des B-Planes Nr. 55 der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der Straße "Am Wasserwerk", östlich "Nappenhorn", westlich der "Grossendorfer Straße" und nördlich "Der neue Weg"
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Ortwin Schmidt informiert die Anwesenden anhand der Vorlage über den Sachverhalt, bevor Frau Nachtmann vom dn-Stadtplanungsbüro die eingegangenen Einwendungen vorträgt und die dazu gerenden Abwägungsvorschläge erläutert. Sie geht hierbei auf alle abgegebenen Stellungnahmen ein. Dies sind im Einzelnen das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein, der SVG Schleswig-Holstein, ÖPNV-Verwaltungsgemeinschaft, dem AZV Südholstein, dem Kreis Pinneberg mit seinen verschiedenen Fachdiensten, der Handwerkskammer Schleswig-Holstein und der AG 29 ein und erläutert, welche Anregungen und Bedenken in die Unterlagen eingearbeitet und berücksichtigt wurden. Im Rahmen der Stellungnahme der unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Pinneberg wird der vorzunehmende Bodenaustausch gutachterlich begleitet. Die Forderung der unteren Naturschutzbehörde, eine Ausgleichsfläche für die Entfernung der Festsetzung des Walls auszuweisen, wird aus Flächen des Ökokontos der Stadt Barmstedt vorgenommen. Der Fachdienst Straßenbau und Verkehr weist auf die Schaffung von Stellplätzen und die Einhaltung von Sichtdreiecken in Einmündungsbereichen hin, dies wird im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. Die AG 29 macht auf umwelt- und naturschutzfachliche Standards sowie die Aufnahmen von alternativen Arten für Stellplätze aufmerksam, die zur Kenntnis genommen werden, aber im laufenden Planverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Frau Quoirin-Nebel möchte Informationen darüber erhalten, wie mit der Entwässerung vorgegangen werden soll. Eine Staufläche für Regenwasser ist zwar vorhanden, aber die  hydraulische Berechnung wird erst im Rahmen der Ausbauplanung vorgenommen.


Beschlussvorschlag:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des B-Planes Nr. 55 der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“, westlich der Bebauung an der Straße „Am Wasserwerk“ und nördlich der Straße „Der neue Weg“ verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadt Barmstedt für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 für das Gebiet südlich der Straße „Am Wasserwerk“, östlich „Nappenhorn“, westlich der Bebauung an der Straße „Am Wasserwerk“ und nördlich der Straße „Der neue Weg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt, wird allerdings noch dahingehend angepasst, dass die Ausgleichsfläche für die Aufhebung der Festsetzung des Walls als Entnahme aus Flächen des Ökokontos der Stadt Barmstedt  benannt wird.

 

  1. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

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