Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Umweltausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
Gremium: Bauausschuss Barmstedt
Datum: Mo, 18.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1, 25355 Barmstedt

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Festellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Festsetzung der Tagesordnung; Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 03.12.2018  
SI/BU/0003/18  
Ö 5  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 6  
Aufstellung des B-Planes Nr. 74 und 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für das Gebiet südlich der vorhandenen Bebauung "Am Markt", westlich der "Chemnitzstraße", östlich des "Küsterkamp" und nördlich der Krückau; hier erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2019-025  
Ö 7  
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 "Küsterkamp" der Stadt Barmstedt, für das Gebiet südlich der "Marktstraße/Am Markt", sowie westlich der Straße "Küsterkamp". hier: Vorstellung der Planung  
Enthält Anlagen
VO/2019-023  
Ö 8  
B-Plan Nr. 72 a.1 der Stadt Barmstedt für das Gebiet nördlich der Straße "Düsterlohe" und östlich der Straße "Bornkamp" a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2019-026  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 72 A.1 der Stadt Barmstedt für das Gebiet östlich des "Bornkamp" und nördlich der "Düsterlohe, verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung den  Bebauungsplan Nr. 72 A.1 der Stadt Barmstedt für das Gebiet östlich des "Bornkamp" und nördlich der "Düsterlohe, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1.                Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.


 

 

   
    18.02.2019 - Bauausschuss Barmstedt
    Ö 8 - (offen)
   

Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 72 A.1 der Stadt Barmstedt für das Gebiet östlich des "Bornkamp" und nördlich der "Düsterlohe, verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung den  Bebauungsplan Nr. 72 A.1 der Stadt Barmstedt für das Gebiet östlich des "Bornkamp" und nördlich der "Düsterlohe, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1.                 Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.


 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 


 

 

   
    26.02.2019 - Stadtvertretung Barmstedt
    Ö 9 - (offen)
   

Beschluss:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 72 A.1 der Stadt Barmstedt für das Gebiet östlich des "Bornkamp" und nördlich der "Düsterlohe“, verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung den  Bebauungsplan Nr. 72 A.1 der Stadt Barmstedt für das Gebiet östlich des "Bornkamp" und nördlich der "Düsterlohe, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1.                 Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.


 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

21

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

      0

 

 

 

 

Ö 9  
Bauleitplanung anderer Gemeinde; hier: Bebauungsplanes Nr. 6 und 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heede für das Gebiet in den Heeder Tannen östlich des Weges Hühnerhof zur Ausweisung eines Sondergebietes Schießstand  
Enthält Anlagen
VO/2019-028  
N 10     B-Plan Nr. 78, "Steinmoor", hier: Sachstandsmitteilung      
N 11     Grundstücksangelegenheiten      
N 11.1     Grundstücksangelegenheiten, hier: "Norderstraße"      
N 11.2     Grundstücksangelegenheiten, hier: "An der Bahn"      
N 12     Dispense      
Ö 13  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner