Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-025
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Sachverhalt:
Für den Bereich des Wischhofes südlich der vorhandenen Bebauung „Am Markt“, westlich der Chemnitzstraße, östlich des „Küsterkamps“ und nördlich der Krückau soll der B-Plan Nr. 74 der Stadt Barmstedt entwickelt werden.
Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 31.03.2015 durch die Stadtvertretung gefasst und die darin beschlossene Öffentlichkeitsveranstaltung fand am 21. März 2016 unter reger Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt im Rathaus statt. Zeitgleich wurde auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung und der Öffentlichkeitsveranstaltung sind in einem Abwägungsvorschlag dargestellt worden, die Landesplanungsbehörde hat die Planungen der Stadt Barmstedt ebenfalls zur Kenntnis genommen und bestätigt, dass gegen die Bauleitplanung keine Bedenken bestehen. Eine artenschutzrechtliche Begutachtung, eine Baugrundvorerkundung und eine allgemeine Beurteilung der Baugrundverhältnisse und der Versickerungsfähigkeit wurden durchgeführt. Grundsätzlich bestehen auch nach Durchführung dieser Untersuchungen keine Bedenken gegen eine Bebauung.
Nachdem dieses Gebiet bisher als Mischgebiet festgesetzt war, soll es nun als urbanes Gebiet (MU) festgesetzt werden. Dabei handelt es sich um eine städteplanerische Änderung, die so relevant ist, dass ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluß gefasst werden muss. Ein urbanes Gebiet ist im deutschen Bauplanungsrecht ein Baugebiet, welches nach § 6a der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen dient, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Im Gegensatz zum Mischgebiet muss die Nutzungsmischung nicht gleichgewichtig sein.
Die Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ wurde im Mai 2017 in die Baunutzungsverordnung eingeführt, um in städtischen Lagen eine höhere bauliche Dichte und andere Nutzungsmischung zu ermöglichen, als dies mit den bisherigen Kategorien wie dem besonderen Wohngebiet möglich war – auch als Reaktion auf die steigende Nachfrage nach Wohnraum in Städten. Die Kategorie entspricht dem „Leitbild einer Stadt mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung“.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: „Bau- und Umweltausschuss“.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: „Stadtvertretung“.
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Beschlussvorschlag:
1) Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 der Stadt Barmstedt und die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der vorhandenen Bebauung „Am Markt“, westlich der „Chemnitzstraße“, östlich des „Küsterkamps“ und nördlich der Krückau und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung erneut gebilligt.
2) Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu informieren.
Finanzielle Auswirkungen:
-/-
Anlage/n:
Planzeichnung
Legende
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | BAR15001_11013_Planz (130 KB) | ||||
2 | BAR15001_11011_Legende (197 KB) |
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