Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-026
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Sachverhalt:
Der von der Stadtvertretung Barmstedt in der Sitzung am 18.12.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 72 A.1 der Stadt Barmstedt für das Gebiet östlich des "Bornkamp" und nördlich der "Düsterlohe" nebst Begründung lagen in der Zeit vom 14.01.2019 bis zum 14.02.2019 öffentlich aus. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange und der von Privatpersonen ergeben sich aus der Anlage mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag.
Aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Plänänderungsbedarf, so dass der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden kann.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen, da der Bebauungsplan die bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte schafft.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bau- und Umweltausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung
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Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 72 A.1 der Stadt Barmstedt für das Gebiet östlich des "Bornkamp" und nördlich der "Düsterlohe“, verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB, abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadt Barmstedt geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen privaten und behördlichen Stellungnahmen. Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich aus der anliegenden Abwägungstabelle.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 72 A.1 der Stadt Barmstedt für das Gebiet östlich des "Bornkamp" und nördlich der "Düsterlohe, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Stellungnahmen und Abwägungstabelle
Planzeichnung (Teil A)
Text (Teil B)
Legende
Begründung zum Bebauungsplan
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