Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2019-023
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Sachverhalt:
Die Stadtvertretung Barmstedt hat in ihrer Sitzung am 25.09.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Küsterkamp“ gefasst. Die in der Plan-änderung bzw. der Planfestsetzung dargestellten Änderungen betreffen insbesondere:
- die zulässige Gebäudehöhe von maximal 14 m
- die Verschiebung der Baulinien zu Gunsten einer besseren Straßenführung im Kreuzungs-
bereich Marktstraße/Küsterkamp
- die Festsetzung der Geschossigkeit auf 2 - 4 Vollgeschosse
- den Auschluss von großflächigen Einzelhandel, Vergnügungsstätten und Bordellen
- die Erweiterung der Baugrenzen im südlichen Bereich
- die Änderung der Umfahrung im südwestlichen Planbereich
Die Planungsdetails und der Planentwurf sind als Anlage beigefügt. Sollten die Planungen durch den Ausschuss so übernommen werden, wird die Verwaltung umgehend mit der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beginnen, sowie zu einer Öffentlichkeitsbeteiligung einladen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind zumindest hinsichtlich des Neubaus der Bücherei betroffen. Im Zuge der weiteren Arbeiten sollte über eine Beteiligung nachgedacht werden.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Barmstedt..
Anlage/n:
Planunterlagen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Planzeichnung (1724 KB) | |||
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2 | Planfestsetzungen nach § 9 BauGBText (34 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76